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Damit Adressen, die sich in einem steuerfreien Gebiet befinden, bereits bei der Adress-Neuanlage die korrekte Umsatzsteuer-Kategorie automatisch zugeordnet wird, ist folgende Einstellung notwendig: 

Über die Schaltfläche: PARAMETER - SONSTIGE - "Landeszuweisungen für Umsatzsteuerkategorie" können in der entsprechenden Kategorie auf dem Register: "Vorgaben" die betroffenen Postleitzahlen / Postleitzahlenbereiche hinterlegt werden. 

  • Sind mehrere Postleitzahlen innerhalb einer Kategorie betroffen, werden diese durch Komma getrennt eingegeben.
  • Postleitzahlenbereiche können ebenfalls hinterlegt werden ('-').

Beispiel: 

Innerhalb von Deutschland ist "Helgoland" ein steuerfreies Gebiet. In den "Landeszuweisungen für Umsatzsteuerkategorie" wird in der Kategorie "Inland" im Bereich "Postleitzahlen für umsatzsteuerfreie Gebiete die Postleitzahl 27498 eingetragen. 

In Spanien gibt es ebenfalls steuerfreie Gebiete (z.B. Ceuta, Melilla, die Kanarischen Inseln). In diesem Falle ist die Kategorie "Ausland EU (Spanien)" zu öffnen und die entsprechenden Eintragungen (Postleitzahlen) sind dort zu hinterlegen. 

Bei der Neuanlage einer Adresse mit einer Postleitzahl aus diesem Bereich erhalten Sie folgende Abfrage: 

Wählen Sie den Eintrag "Ja, auf Vorgabe ändern", wenn die Umsatzsteuerkategorie auf "2 Ausland" gesetzt werden soll.

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