Wird im Januar eines neuen Abrechnungsjahres das aktuelle Lohnupdate installiert, werden für das neue Jahr die "Systemvorgaben Steuer (zur Nettolohnberechnung)" erweitert (Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG). 

Diese Vorgaben können nicht abgeändert werden. Hier sind die Einstellungen hinterlegt, die aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgegeben sind. Z.B.:

  • Grundstundenlohngrenze für Steuer (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge)
  • Solidaritätszuschlag

Hinweis

Da diese Berechnungsvorgaben vom Anwender nicht angepasst werden können, ist es unbedingt erforderlich, bei gesetzlichen Änderungen einer dieser Vorgaben, das entsprechende Update zu installieren.


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