Wird im Januar eines neuen Abrechnungsjahres das aktuelle Lohnupdate installiert, werden für das neue Jahr die "Systemvorgaben Steuer (zur Nettolohnberechnung)" erweitert (Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG).
Diese Vorgaben können nicht abgeändert werden. Hier sind die Einstellungen hinterlegt, die aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgegeben sind. Z.B.:
- Grundstundenlohngrenze für Steuer (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge)
- Solidaritätszuschlag
Hinweis
Da diese Berechnungsvorgaben vom Anwender nicht angepasst werden können, ist es unbedingt erforderlich, bei gesetzlichen Änderungen einer dieser Vorgaben, das entsprechende Update zu installieren.