Auf dem Register: "Kontenrahmen" (Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - AKTUELLE FIRMA / FILIALE / MANDANT - MEINE FIRMA ... BEARBEITEN) stehen nachfolgende Felder zur Verfügung: 

Kontenrahmen - Kontenplan 

Der Kontenrahmen kann nur einmalig ausgewählt werden. Die Zuordnung eines anderen Kontenrahmens kann im bestehenden Mandanten nicht vorgenommen werden. Die Anpassung eines Kontenrahmens ist allerdings möglich. 

Info:

Wurde bei der Anlage des Mandanten noch kein Kontenplan ausgewählt, so kann dies unter Registerkarte: DATEI – INFORMATIONEN – AKTUELLE FIRMA / FILIALE / MANDANT – MEINE FIRMA ... BEARBEITEN – REGISTER: KONTENRAHMEN vorgenommen werden. Wählen Sie die Schaltfläche: KONTENRAHMEN FESTLEGEN. Die Software informiert Sie in einer Meldung, dass der Assistent erst gestartet werden kann, wenn die aktuellen Daten gespeichert wurden, da das aktuelle Fenster geschlossen werden muss.

Nach Auswahl der Schaltfläche wird die Software geschlossen und der Konfigurationsassistent für den benötigten Bereich aufgerufen (Weitere Informationen: Mandanteneinrichtung - Überschrift: "Festlegung der Buchführungsart und des Kontenrahmens".)


Kontonummernvorgabe für Kontenrahmen 

Aktivieren Sie die Checkbox "DATEV Vorgabe“, werden alle anderen Felder inaktiv und die Vorgaben bleiben erhalten. 

Es gelten folgende Vorgaben:

  • Länge der Sachkonten: 4
  • Länge der Personenkonten: 5
  • Sachkonten von 0001 bis 9999
  • Debitorenkonten von 10000 bis 69999
  • Kreditorenkonten von 70000 bis 99999


Ohne die DATEV Vorgabe können Sie Ihre Kontenrahmen frei erstellen und die Kontonummern bis maximal zehnstellig anlegen. Es wird geprüft, dass die Angaben in den Feldern "von" und "bis" bei den Sach- und Personenkonten mit den zuvor festgelegten Längen übereinstimmt. Darüber hinaus erhalten Sie eine Meldung, wenn sich die angegebenen Nummernkreise überschneiden. 

Beachten Sie:

Die Restriktion zum Voranstellen der Steuerschlüssel kann bei Konten ab 8 Stellen nicht mehr benutzt werden:

Werden 9- und 10-stellige Konten genutzt und den Sachkonten ein Steuerschlüssel vorangestellt, so wird die letzte Ziffer des Konto abgeschnitten.

Vorgaben 

Das Ende des Wirtschaftsjahres lässt sich ebenfalls nur einmalig festlegen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. 

Soll-/Ist-Versteuerung 

Abgerundet werden die Informationen über die Angabe, ob Ihr Unternehmen der Soll- oder Ist-Versteuerung unterliegt.

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