In diesem Abschnitt finden Sie Beispiele, wie bestimmte Lohnarten angelegt werden können. Die Lohnarten können individuell - nach Ihren Anforderungen angelegt und/oder abgeändert werden. Die steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen besprechen Sie bitte gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater / mit Ihrer Einzugsstelle.
Bei Neuanlage eines Mandanten werden zahlreiche Beispiel-Lohnarten automatisch angelegt, die folgendermaßen strukturiert sind:
- Nummernkreis 100 - Grundlohnarten (z.B. Gehalt, Stundenlohn, etc.)
- Nummernkreis 200 - Zuschläge (Sonn-, Feiertags-, Nachtzuschläge)
- Nummernkreis 300 - weitere Bezüge (Provisionen, Tantiemen, etc.)
- Nummernkreis 400 - Zuschüsse (z.B. VWL, Geldwerter Vorteil, etc.)
- Nummernkreis 500 - Einmalbezüge (z.B. Provision, Urlaubsgeld, etc.)
- Nummernkreis 800 - Abzugslohnarten (z.B. Pfändung, Vorschuss, etc.)
1. Gehalt (normales Festgehalt für Angestellte):
Lohnartennummer: 100
Bezeichnung: Gehalt
Lohnart: Gehalt
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: (Keiner)
Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): kein Eintrag
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
Soll ein Erstattungbetrag (Krankheit, Mutterschaft) berechnet werden, ist im Register "Weitere Kennzeichen" die Berücksichtigung für Lohnfortzahlung auszuwählen. Da im Regelfall hier eine anteilige Berechnung gewünscht wird, ist das Kennzeichen "Gesamtbetrag für diese Lohnart bezieht sich auf den Erstattungszeitraum (keine anteilige Berechnung)" NICHT zu aktivieren. Die Berechnung des entsprechenden Anteiles erfolgt durch die Hinterlegung der Fehlzeiten unter STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - FEHLZEITEN.
2. Stundenlohn - mit Stundensatz 1
Lohnartennummer: 111
Bezeichnung: Stundenlohn (Std.-Satz 1)
Lohnart: Stundenlohn 1
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung (bzw. anwendungsspezifisch)
pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: (Keiner)
Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: aktiv, wenn diese Lohnart über das Kalendarium erfasst wird.
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): kein Eintrag
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
3. Überstunden 50 % ( mit Stundensatz 1) - werden z.B. Überstunden mit 50 % Zuschlag bezahlt, so kann für den Stundensatz 1 die Lohnart wie folgt eingerichtet werden.
Lohnartennummer: 3
Bezeichnung: Überstunden 50 % (Std.-Satz 1)
Lohnart: Stundenlohn 1
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung (bzw. anwendungsspezifisch)
pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer
Nettobezug / -abzug: (Keiner)
Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: aktiv, wenn diese Lohnart über das Kalendarium erfasst wird.
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Faktor: 150
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): kein Eintrag
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
4. Urlaubsgeld
Wird einmalig ein Urlaubsgeld, höher als der Betrag EUR 150,00 gezahlt, so liegt eine typische Einmalzahlung vor.
Lohnartennummer: 500
Bezeichnung: Urlaubsgeld
Lohnart: Sonstige Bezüge
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: (Keiner)
Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): kein Eintrag
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
5. VWL – Arbeitgeberzuzahlung
Lohnartennummer: 400
Bezeichnung: VWL
Lohnart: Andere Zahlung
Statistik: Zuschuss VWL
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: (Keiner)
Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): kein Eintrag
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
6. Aushilfslohn – pauschal versteuert, z.b. für kurzfristig Beschäftigte.
Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden.
Lohnartennummer: 141
Bezeichnung: Aushilfslohn - Pauschalsteuer 20 %
Lohnart: Andere Zahlung
Statistik: Aushilfslohn Pauschal
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: mit pauschalem Steuersatz 1
Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: nicht aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu Lasten des Arbeitgebers geht
Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu Lasten des Arbeitnehmers geht, dann muss auch eine Lohnartennummer im Feld Lohnart für Abzug der pauschalen Steuer eingetragen werden. Die Definition dieser Lohnart finden Sie im nächsten Beispiel.
Nettobezug/-abzug: (Keiner)
Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Negative Bezüge mindern SV- und steuerpflichtiges Brutto: aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): kein Eintrag
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
7. Lohnart für den Abzug der pauschalen Lohnsteuer, wenn diese zu Lasten des Arbeitnehmers geht.
Lohnartennummer: 7
Bezeichnung: Abzug pauschale Lohnsteuer
Lohnart: Andere Zahlung
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: keiner
Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): 100,00
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): 100,00
Stücklohn: kein Eintrag
8. Geldwerter Vorteil (+)
Ein geldwerter Vorteil liegt dann vor, wenn z. B. ein PKW privat genutzt wird. Dieser Vorteil muss versteuert und versichert werden. Natürlich darf dieser Mehrbetrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 9).
Lohnartennummer: 310
Bezeichnung: Geldwerter Vorteil - Zuzahlung
Lohnart:Andere Zahlung
Statistik: Geldwerter Vorteil
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: (Keiner)
Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): kein Eintrag
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
9. Geldwerter Vorteil (-)
Mit Lohnart 310 wurde der geldwerte Vorteil versteuert und versichert. Mit dieser Lohnart wird er nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Lohnartennummer: 810
Bezeichnung: Geldwerter Vorteil - Abzug
Lohnart: Andere Zahlung
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: Nettoabzug (Ausgleich an AG (z.B. geldwerter Vorteil, Tilgungsbetrag))
Darst. auf der Lohntasche: unter Nettobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): 100
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
10. Lohnart für eine Abfindung, welche nach der so genannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert wird.
Lohnartennummer: 540
Bezeichnung: Abfindung ermäßigte Steuer
Lohnart: Sonstige Bezüge
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: (Keiner)
Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: ist durch die Aktivierung des Kennzeichens Vergütung für mehrjährige Tätigkeit inaktiv.
Sonstiger SV-pfl. Bezug: Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wie die Abfindung im Einzelfall sozialversicherungstechnisch behandelt werden muss. Wenn die Abfindung dbzgl. wie eine Einmalzahlung behandelt werden muss, ist dieses Kennzeichen zu aktivieren.
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: aktiviert
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): kein Eintrag
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): 100,00 (fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Einzugsstelle oder Ihrem Steuerberater nach!)
Stücklohn: kein Eintrag
11. Lohnart für steuer- und sozialversicherungsfreie Beträge des Arbeitgebers, welche an eine Pensionskasse oder -fond abgeführt werden.
Dieser Mehrbetrag darf nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert sein (Siehe Beispiel 12).
Lohnartennummer: 330
Bezeichnung: Pensionszuzahlung
Lohnart: Andere Zahlung
Statistik: Steuerfreie Beträge des AG an Pensionskasse oder -fond
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: Nettobezug
Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): 100,00
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): 100,00
Stücklohn: kein Eintrag
12. In der Lohnart 11 wurde die Pensionszuzahlung definiert.
Da die Pensionszuzahlung direkt vom Arbeitgeber an die Pensionskasse abgeführt wird, wird mit dieser Lohnart der Betrag nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Lohnartennummer: 830
Bezeichnung: Pension - Abzug
Lohnart: Andere Zahlung
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: Nettoabzug
Darst. auf der Lohntasche: unter Nettobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): 100
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
13. Lohnart für eine Nachzahlung an den Arbeitnehmer, welche sich aufgrund einer Lohnkorrektur einer bereits abgeschlossenen Abrechnungsperiode ergibt.
Lohnartennummer: 900
Bezeichnung: Rückzahlung an Mitarbeiter (aus Lohnkorrektur)
Lohnart: Abrechnungskorrektur
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: Nettobezug
Darst. auf der Lohntasche: unter Nettobezüge auf Lohntasche ausweisen
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): 100
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
14. Lohnart für eine Rückerstattung vom Arbeitnehmer, welche sich aufgrund einer Lohnkorrektur einer bereits abgeschlossenen Abrechnungsperiode ergibt.
Lohnartennummer: 901
Bezeichnung: Rückforderung von Mitarbeiter (aus Lohnkorrektur)
Lohnart: Abrechnungskorrektur
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: Nettoabzug
Darst. auf der Lohntasche: unter Nettobezüge auf Lohntasche ausweisen
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): 100
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
15. Direktversicherung (Zuzahlung SV-pflichtig)
Zahlt der Arbeitgeber eine Betrag für eine Direktversicherung, so muss im Einzelfall geklärt werden, ob dieser Betrag SV-pflichtig oder SV-frei ist. Dieses Beispiel ist für SV-pflichtige Zuzahlungen. Natürlich darf dieser Betrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 18). Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden.
Lohnartennummer: 320
Bezeichnung: Direktversicherung (Zuzahlung SV-pflichtig)
Lohnart:Andere Zahlung
Statistik: Direktversicherung
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: Mit pauschalem Steuersatz 1
Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: nicht aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu Lasten des Arbeitgebers geht
Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu Lasten des Arbeitnehmers geht, dann muss auch eine Lohnartennummer im Feld Lohnart für Abzug der pauschalen Steuer eingetragen werden. Die Definition dieser Lohnart finden Sie im Beispiel 7.
Nettobezug/-abzug: (Keiner)
Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Negative Bezüge mindern SV- und steuerpflichtiges Brutto: nicht aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): kein Eintrag
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
16. Direktversicherung (Zuzahlung SV-frei)
Zahlt der Arbeitgeber eine Betrag für eine Direktversicherung, so muss im Einzelfall geklärt werden, ob dieser Betrag SV-pflichtig oder SV-frei ist. Dieses Beispiel ist für SV-freie Zuzahlungen. Natürlich darf dieser Betrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 18). Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register: "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden.
Lohnartennummer: 321
Bezeichnung: Direktversicherung (Zuzahlung SV-frei)
Lohnart:Andere Zahlung
Statistik: Direktversicherung
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: Mit pauschalem Steuersatz 1
Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: nicht aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu Lasten des Arbeitgebers geht
Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu Lasten des Arbeitnehmers geht, dann muss auch eine Lohnartennummer im Feld Lohnart für Abzug der pauschalen Steuer eingetragen werden. Die Definition dieser Lohnart finden Sie im Beispiel 7.
Nettobezug/-abzug: (Keiner)
Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Negative Bezüge mindern SV- und steuerpflichtiges Brutto: nicht aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): kein Eintrag
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
17. Direktversicherung (Abzug)
Mit Lohnart 16 oder 17 wurde die Zuzahlung zur Direktversicherung eingegeben. Mit dieser Lohnart wird der Betrag nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Lohnartennummer: 820
Bezeichnung: Direktversicherung - Abzug
Lohnart: Andere Zahlung
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: Nettoabzug
Darst. auf der Lohntasche: unter Nettobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): 100
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
18. Zuschlag Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr) - ausschließlich Zuschlag
Lohnartennummer: 211
Bezeichnung: Zuschlag Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr)
Lohnart: Andere Zahlung
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Wert addieren
pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: (Keiner)
Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag:
Zuschlag: ausschließlich Zuschlag
Zuschlagsart: Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr) 25 %
Faktor: 25,00
steuerfreier Betrag: inaktiv
steuerfreier Satz (%): inaktiv
SV-freier Betrag: inaktiv
SV-freier Satz (%): inaktiv
Stücklohn: kein Eintrag
19. Fortzahlung Lohn bei Krankheit (Std.-Satz 1)
Lohnartennummer: 131
Bezeichnung: Fortzahlung Lohn bei Krankheit (Std.-Satz 1)
Lohnart: Stundenlohn 1
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Wert addieren
pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: (Keiner)
Darst. auf der Lohntasche: Unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Zuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): kein Eintrag
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
Berücksichtigung: Umlage (U1, U2 und Beschäftigungsverbot)
Gesamtbetrag dieser Lohnart bezieht sich auf den Erstattungszeitraum (keine anteilige Berechnung): aktiv
Diese Lohnart ist zu verwenden, bei der Abrechnung von Stundenlöhnern während des Krankheitszeitraums.
20. Zuschuss Mutterschaft
Lohnartennummer: 410
Bezeichnung: Zuschuss Mutterschaft
Lohnart: Andere Zahlung
Statistik: Zuschuss Mutterschaft
Monatsdurchschnitt: Wert addieren
pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer
Nettobezug/-abzug: (Keiner)
Darst. auf der Lohntasche: Unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen
Zusammenfassen: nicht aktiv
Zuschlag: Kein Zuschlag
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: nicht aktiv
Faktor: 100
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): 100
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
Berücksichtigung: Umlage (U1, U2 und Beschäftigungsverbot)
Gesamtbetrag dieser Lohnart bezieht sich auf den Erstattungszeitraum (keine anteilige Berechnung): aktiv
Diese Lohnart wird verwendet, bei Abrechnung vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist.