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Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register: "Allgemein" zur Verfügung.
Verfügbare Kennzeichen
Ist ehemaliger Nicht-Versicherter (SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13)
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Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI absetzen
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Haushaltsscheckverfahren / Minijob in Privathaushalt
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Maßnahmenträger ist die Deutsche Rentenversicherung
Ist ehemaliger Nicht-Versicherter (SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13)
Dieses Kennzeichen steht für Beschäftigungsvorgaben ab dem 01.04.2007 oder später zur Verfügung.
Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI absetzen
Wenn über das RV-BEA-Verfahren eine Rückmeldung erhalten wurde, setzt das Programm das Kennzeichen automatisch. Siehe: GML57-Anforderungen durch die Deutsche Rentenversicherung.
Note | ||
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Wenn Sie nicht am RV-BEA-Verfahren teilnehmen, müssen Sie um eine "Gesonderte Meldung nach § 194" abzugeben, eine neue Abrechnungsvorgabe erstellen. In dieser neuen Abrechnungsvorgabe wird auf dem Register "Allgemein" das Kennzeichen "Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI absetzen" aktiviert. |
Haushaltsscheckverfahren / Minijob in Privathaushalt
Wird das Haushaltsscheckverfahren angewendet und daher dieses Kennzeichen aktiviert, erfolgt für diesen Mitarbeiter keine Meldung (Beitragsnachweise) an die Bundesknappschaft.
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