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Haben Sie alle drei Punkte (Adressnummer, Belegnummer, Verwendungszweck ) aktiviert, so müssen zwischen dem OP und dem eingelesenen Zahlungsverkehrdatensatz auch alle 3 Punkte komplett übereinstimmen, andernfalls kann keine Zuordnung erfolgen.
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- Sofern Sie im Assistenten das Kennzeichen: "zusätzlich Verwendungszweck ('Text') prüfen" als weiteres Kriterium wählen, werden nur Offene Posten für die Zuweisung beachtet, die im Feld "Text" den gleichen Inhalt aufweisen wie im Verwendungszweck des Zahlungsverkehreingang-Datensatzes.
- Tipp: Indem Sie weniger Kriterien aktivieren, kann die Zuordnung auch dann erfolgen, wenn nur das entsprechende Kriterium (z.B. die Adressnummer oder die Belegnummer) erkannt wird.
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Option: "Bestehende Zuweisungen erhalten (nicht überschreiben)"
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