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Auf dem Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" steht innerhalb der "Grundlagen der Abrechnung" der Bereich: "Fehlzeiten" zur Verfügung. 

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Die Fehlzeiten von Beschäftigten sind vom Arbeitgeber aufzuzeichnen, damit bei Teilentgeltzahlungszeiträumen die Beschäftigungszeit ermittelt wird und dadurch die Sozialversicherungstage zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung errechnet werden können. Aus den Aufzeichnungen müssen die Kalenderdaten und die Art der Fehlzeit ersichtlich sein. 

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