Auf dem Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" steht innerhalb der "Grundlagen der Abrechnung" der Bereich: "Fehlzeiten" zur Verfügung.
Die Fehlzeiten von Beschäftigten sind vom Arbeitgeber aufzuzeichnen, damit bei Teilentgeltzahlungszeiträumen die Beschäftigungszeit ermittelt wird und dadurch die Sozialversicherungstage zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung errechnet werden können. Aus den Aufzeichnungen müssen die Kalenderdaten und die Art der Fehlzeit ersichtlich sein.
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Wird keine Bewertung zur Option: "Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn für 20xx" getroffen, erhalten Sie eine entsprechende Information, dass die Angabe zu tätigen ist.
Ohne Bewertung wird die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr mit einem betroffenen Zeitraum NICHT erstellt!
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