Gesetzliche Änderung: Steuersätze in der Schweiz zum 01.01.2024
Zum 01.01.2024 wird es Änderungen der Steuersätze in der Schweiz geben:
Steuersatz | Neuer Satz ab 01.01.2024 | Bisheriger Satz 01.01.2018 - 31.12.2023 | Weitere Informationen |
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Mehrwertsteuer-Normalsatz | 8,1 Prozent | 7,7 Prozent | Alle steuerbaren Leistungen, die nicht dem Sondersatz oder reduzierten Satz unterliegen, sind zum Normalsatz steuerbar. |
Sondersatz für Beherbergungen | 3,8 Prozent | 3,7 Prozent | Die Steuer wird zum reduzierten Satz von 2,5 % erhoben auf dem Entgelt (und der Einfuhr) für bestimmte Lieferungen, wie etwa Wasser in Leitungen, Nahrungsmittel und Zusatzstoffe, Dünger, Pflanzenschutzmittel, Mulch und anderes pflanzliches Abdeckmaterial, Zeitungen und Zeitschriften, etc.. |
Reduzierter Satz | 2,6 Prozent | 2,5 Prozent | Der Sondersatz auf Beherbergungsleistungen von 3,7 % findet Anwendung auf dem Gewähren von Unterkunft einschliesslich einschließlich der allfälligen Abgabe eines Frühstücks, selbst wenn dieses separat in Rechnung gestellt wird. |
Quelle und weitere Informationen
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Gesetz und Verordnung
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de#art_25 (Externer Link)
- Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/828/de#tit_2/chap_3/sec_2 (Externer Link)
Notwendige Schritte zur Vorbereitung im Vorfeld und Umstellung zum 01.01.2024
Notwendige Schritte | ||||||
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Ab August/September 2023 möglich: Schritt 1 Schritt 1 kann nach dem Einspielen der Version 6825 durchgeführt werden. Auf diese Weise haben Sie schon die neuen Steuerschlüssel in der Software. Mögliche Sie werden zudem auf mögliche Layout-Anpassungen Anpassungen in von Ihnen gestalteten Drucken hingewiesen.
| Schritt 1: Vorbereitung der MehrwertsteueranpassungEin Der Assistent unterstützt Sie bei der Vorbereitung der Vorbereitung der Schweizer Mehrwertsteueranpassung in microtech büro+
Im Anschluss erhalten Sie ein Protokoll, das die Änderungen zusammenfasst und auf manuell zu prüfende Punkte hinweist. | |||||
Umstellung zum 01.01.2024: Schritt 2 Dieser zweite Schritt erfordert ggf. ein weiteres Update vor dem Jahreswechsel. Die Umstellung kann dann zum 01.01.2024 durchgeführt werden, um in den Stammdaten und Parametern die ab diesem Zeitpunkt benötigten Steuerschlüssel umzustellen.
| Schritt 2: Durchführung der MehrwertsteueranpassungDieser Schritt ist erst zum Zeitpunkt der Steuerumstellung auszuführen. Führen Sie zum 01.01.2024 mittels des bereitgestellten Assistenten die Umstellung durch Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:
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Optionale Punkte:: Nach dem zweiten Schritt stehen Ihnen zusätzliche Optionen für Umstellungen, z. B. in Serviceverträgen, zur Verfügung. Welche Optionen im Einzelnen zur Verfügung stehen, haben werden wir für Sie unter "Schritt 3" zusammengefasstzusammenfassen.
| Weitere Funktionen zur Anpassung spezieller Sachverhalte im Rahmen der Steueranpassung:
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