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Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und geht bis acht Wochen nach der Entbindung (Ausnahmen und Abweichungen möglich).
Info | ||
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Die Fehlzeit "4.5 Mutterschutzfrist" kann für Mitarbeiter-Datensätze ausgewählt werden, die als Geschlecht folgenden Wert enthalten:
Auch für die Auswahl "Kein Geschlecht ausgewählt" kann die Fehlzeit 4.5 gewählt werden. |
Art der Rückerstattung
Mit dieser Auswahl definieren Sie, ob der Erstattungsbetrag an Sie überwiesen oder dem Beitragskonto gut geschrieben wird.
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