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Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und geht bis acht Wochen nach der Entbindung (Ausnahmen und Abweichungen möglich).

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Art der Rückerstattung 

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  • Beginn der Schonfrist
  • Ende der Schonfrist
  • mon. Bruttoarbeitsentgelt
  • Kalendertägliches Netto
  • Monatliches Netto
  • Kennzeichen: "Früh- oder Mehrlingsgeburt"Kennzeichen: "Medizinische Frühgeburt"
  • Kennzeichen: "Zahlung variables Entgelt im Ausgangszeitraum"

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