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Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und geht bis acht Wochen nach der Entbindung (Ausnahmen und Abweichungen möglich).
Art der Rückerstattung
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- Beginn der Schonfrist
- Ende der Schonfrist
- mon. Bruttoarbeitsentgelt
- Kalendertägliches Netto
- Monatliches Netto
- Kennzeichen: "Früh- oder Mehrlingsgeburt"Kennzeichen: "Medizinische Frühgeburt"
- Kennzeichen: "Zahlung variables Entgelt im Ausgangszeitraum"
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