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- Das "RV" steht als Abkürzung für Rentenversicherung. Das "BEA" für Bescheinigungen Elektronisch anfordern und annehmen.
- Im RV-BEA-Verfahren wird die elektronische Anforderung einer gesonderten Meldung (GML57) durch die Deutsche Rentenversicherung abgedeckt. Dadurch soll die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut und Bürokratie abgebaut werden.
- Mit Hilfe von RV-BEA können Rentenversicherungsträger bei einem Arbeitgeber Bescheinigungen elektronisch anfordern. Ebenso können über diese Verfahren Anträge des Arbeitgebers oder Rückantworten entgegen genommen werden.
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Ab 01.07.2021 ist keine Registrierung mehr notwendig, da die Deutsche Rentenversicherung Ihnen die Aufforderung für eine gesonderte Meldung automatisch digital übermittelt. |
Registrierung des RV-BEA-Verfahrens
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