Definition: RV-BEA

Eine Gesonderte Meldung "GML57" über die beitragspflichtigen Einnahmen ist in den folgenden Fällen abzugeben (siehe auch § 194 (1) SGB VI):

Bei einem weiteren Teilverfahren von RV-BEA, „A1“, kann der Arbeitgeber eine Entsendebescheinigung für einen Beschäftigten bei der Rentenversicherung elektronisch beantragen, hierzu ist keine Registrierung erforderlich. Dieses Verfahren haben wir beschrieben unter: A1-Bescheinigung.

FORMS-Verfahren

Über das FORMS-Verfahren, kann die Deutsche Rentenversicherung Entgelt-Bescheinigungen anfragen.

ZUZA - „Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen“

Die Zuzahlungsbefreiung wird durch die Rentenversicherung geprüft, indem bereits abgerechnete Entgeltwerte elektronisch angefordert und vom Arbeitgeber ebenfalls elektronisch mittels büro+ zurückgemeldet werden. Die Bescheinigungsanfragen werden durch den RV-BEA-Assistenten in der Software beantwortet. Die Entgeltbescheinigungen der Beschäftigten können somit von büro+ direkt über den elektronischen Weg an die Rentenversicherung übermittelt werden. RV-BEA „ZUZA“ ist für alle Arbeitgeber verpflichtend.

BEEG - Entgeltbescheinigungen für Elterngeld (BEEG) digital übermitteln

Geht ein Arbeitnehmer in Elternzeit, kann dieser für eine bestimmte Zeit Elterngeld beantragen. Die Bezugsdauer richtet sich nach der Art des Elterngeldes. Dabei bestimmt das individuelle Einkommen des betreuenden Elternteils, wie viel Elterngeld ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf Verlangen berechtigter Behörden das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers zu bescheinigen. Im Auftrag der jeweils zuständigen Behörde fragt der Rentenversicherungsträger bei jedem auskunftspflichtigen Arbeitgeber die erforderlichen Entgeltbescheinigungsdaten über den elektronischen Weg ab.


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