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Falls erforderlich kann der Änderungsgrund auch manuell in den Mandantenstammdaten (Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - AKTUELLE FIRMA / FILIALE / MANDANT - Schaltfläche: MANDANT BEARBEITEN) geändert werden.

Register: "Abrechnungsvorgaben"

Abweichender

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Rechtskreis 

Siehe Kapitel: "Von der Betriebsstätte des Arbeitgebers abweichender Rechtskreis"

Vorgabe für die Umlagepflicht (gültig ab 1.1.2006) 

Diese Vorgabe kann ab der zweiten angelegten Betriebsstätte eingegeben werden. 

Für den Hauptbetrieb (erste Betriebsstätte) ist die Umlagepflicht unter PARAMETER - ABRECHNUNGSVORGABEN - Register: WEITERE VORGABEN definiert. 

Vorgabe für Insolvenzgeldumlage (gültig ab 1.1.2009) 

Ist vom Unternehmen keine Insolvenzgeldumlage abzuführen, muss das entsprechende Kennzeichen aktiviert werden. 

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Register: "Berufsgenossenschaften"

Bestandsführende Berufsgenossenschaft / Unfallkasse (öffentlicher Dienst) 

Nummer: Wählen Sie aus der Liste die bestandsführende Berufsgenossenschaft/Unfallkasse aus, bei der die Betriebsstätte die Meldung einreichen muss. Es können nur jene Berufsgenossenschaften/Unfallkassen ausgewählt werden, die über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - BERUFSGENOSSENSCHAFT eingegeben wurden. 

Mitgliedsnummer: Die hier zu hinterlegende Mitgliedsnummer der Betriebsstätte wird von den Berufsgenossenschaften vergeben

Damit SV-Meldungen elektronisch übertragen werden können, ist eine einmalige Online-Überprüfung der Mitgliedsnummer erforderlich. Dafür steht auf der Registerkarte: "Erfassung" die Schaltfläche: MITGLIEDERNUMMER DER BG PRÜFEN zur Verfügung. Wird diese Online-Überprüfung nicht vorgenommen, werden neu erstellte SV-Meldungen nicht elektronisch versendet und in den Stammdaten des Mitarbeiters als "manuell versenden" gekennzeichnet. 

Kennzeichen: "Ist öffentlicher Dienst und es wird auch eine zweite Berufsgenossenschaft gebraucht......": Dieses Kennzeichen ist von Unternehmen des Öffentlichen Dienstes zu aktivieren, wenn zusätzlich zur Unfallkasse eine bestandsführende Berufsgenossenschaft notwendig ist. 

Wurde das Kennzeichen aktiviert, kann eine zweite "Bestandsführende Berufsgenossenschaft" ausgewählt werden


Veranlagte Gefahrtarifstellen (bis 31.12.2016) 

Welche Gefahrtarifstellen (früher: Unternehmensbereiche) im Unternehmen verwendet werden, geben die Berufsgenossenschaften bekannt. Die Berufsgenossenschaften verwenden hierfür allerdings unterschiedliche Bezeichnungen, z.B. Strukturschlüssel. 

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Über die Schaltfläche: NEU gelangen Sie zum Fenster "Veranlagte Gefahrtarifstelle neu erfassen". 

Note
titleHinweis
Die Registerkarte: TABELLENTOOLS (Veranlagte Gefahrtarifstellen (Bearbeitung) mit der Schaltfläche: NEU steht Ihnen erst zur Verfügung, wenn Sie die Tabelle "veranlagte Gefahrtarifstellen" fokussiert wurde. 

Wählen Sie im Register "Berufsgenossenschaften" die "BG-Vorgaben" und öffnen Sie in der zugehörigen Tabelle den gültigen BG-Vorgabe-Datensatz.


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Mit der Auswahl des Tabelleneintrags (siehe Bild oben), steht Ihnen auch im Register "BG-Vorgaben (Bearbeitung)" die Schaltfläche "NEU" zur Verfügung.

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Mit der Schaltfläche "NEU" gelangen Sie zum Fenster "Veranlagte Gefahrtarifstelle neu erfassen". 



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Nummer: Diese kann frei vergeben werden. 

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Note
titleHinweis
Es besteht die Möglichkeit, dass die hier anzugebende Berufsgenossenschaft von der bestandsführenden Berufsgenossenschaft abweichend ist. 

Register: "Daten" 

Tarifstelle: Wählen Sie die entsprechende Tarifstelle aus. 

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Es können mehrere Gefahrtarifstellen angelegt werden.

Register: "Kurzarbeit (Kug)

Auf betrieblicher bzw. auf arbeitsrechtlicher Ebene ist die Entscheidung über die Einführung von Kurzarbeit zu treffen. Darunter versteht man die Herabsetzung der regelmäßigen, betrieblichen Arbeitszeit in Folge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses mit der Folge einer entsprechenden Minderung der Entgeltansprüche der betroffenen Arbeitnehmer. Kurzarbeitergeld (Kug) wird bei Erfüllung der in den §§ 169 bis 182 SGB III genannten Voraussetzungen gewährt. Einen detaillierten Überblick zur Thematik finden Sie im Bereich Lohn, im Abschnitt: Kurzarbeitergeld (Kug).

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Stammdaten 

Kug Stammnummer

: Diese wird von der Agentur für Arbeit vergeben. 

Ableitungsnummer

:Die Arbeitsagentur sieht ab 2015 die Ausweisung einer sog. Ableitungsnummer in der Kug-Abrechnungsliste vor. Diese kann hier hinterlegt werden. 

Gewährte Zeiträume

:Über die Schaltfläche: NEU öffnet sich ein neues Fenster in welchem die gewährten sowie die in Anspruch genommenen Zeiträume hinterlegt werden. (Die Schaltfläche: NEU steht auf der Registerkarte: "GEWÄHRTE ZEITRÄUME (BEARBEITUNG)" zur Verfügung sobald Sie den Bereich: "Gewährte Zeiträume" fokussiert haben.)

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