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Die Hinterlegung der Abrechnungsvorgaben erfolgt über mehrere Register.

Register: "Kirchen.-St./Kammer. / Soli/ BG":

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Kirchensteuer 

Im Feld Kirchensteuerkennzeichen können verschiedene Eingaben vorgenommen werden, wobei diese vom jeweiligen Bundesland abhängig sind. Das für Sie gültige Kennzeichen erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt, Steuerberater oder entnehmen es aus den gültigen Steuertabellen. 

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Darunter hinterlegen Sie den zutreffenden Kirchensteuersatz in Prozent. Je nach Bundesland kann dieser unterschiedlich sein. Auch hier holen Sie sich die Auskunft über den in Ihrem Bundesland gültigen Satz bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater. 

Kammerbeitrag 

Im Saarland und in Bremen sind Kammerbeiträge abzuführen. Dieser wird errechnet, wenn in den Personalstammdaten das Kammerbeitragskennzeichen gesetzt ist. Im Feld Mindest-LSt.-Bruttobezüge, hinterlegen Sie das Steuerbrutto, ab welchem Kammerbeitrag erhoben werden soll. Soll der Kammerbeitrag nur bis zu einem bestimmten Steuerbrutto berücksichtigt werden und darüber liegende Beträge beitragsfrei bleiben, so geben Sie diesen EUR-Betrag im Feld Max.-LSt.-Bruttobezüge ein. 

Solidaritätszuschlag (gültig bis 2010) 

Der gesetzlich gültige Solidaritätszuschlag wird von der Lohnsteuer berechnet. Tragen Sie hier den Prozentwert ein. 

Ab Januar 2011 wird der Solidaritätszuschlag über die Systemvorgaben gepflegt, welche durch das jährliche Update automatisch aktualisiert werden. Eine manuelle Hinterlegung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich. 

Berufsgenossenschaft (gültig bis 2008): 

Hier hinterlegen Sie die Obergrenze für die Berufsgenossenschaft als EUR Betrag.

Register: "Weitere Vorgaben"

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Vorgaben 

Geben Sie im Feld Stunden pro Woche die durchschnittliche Gesamtstundenzahl je Woche zur Berechnung des 3/6 Monatsdurchschnitts bei Angestellten mit festen Monatsbezügen ein. Diese Hinterlegung ist also nur erforderlich, wenn für einen Angestellten ein Durchschnittslohn errechnet werden soll. Die Vorgabe wird Ihnen bei der Neuanlage eines Mitarbeiterdatensatzes im dafür vorgesehenen Feld vorgeschlagen, kann bei Bedarf aber abgeändert werden. 

Kostenstelle für AG-

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Anteile 

Arbeiten Sie mit Kostenstellen, hinterlegen Sie die Kostenstelle der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Vorgabe wird Ihnen bei der Neuanlage eines Mitarbeiterdatensatzes im dafür vorgesehenen Feld vorgeschlagen, kann bei Bedarf aber abgeändert werden. 

Lohnart für VWL-Abrechnung: 

Eingabe der Arbeitnehmerlohnart für die Vermögenswirksamen Leistungen. 

Definition für

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Monatsdurchschnittsberechnung 

Hier geben Sie vor, was zur Berechnung der Bruttobasis und der Stundenzahl für den Monatsdurchschnitt zu Grunde gelegt werden soll. Lohnsteuerrückerstattung 

Lohnsteuerrückerstattung 

Wird der Lohnsteuerjahresausgleich über ERP-complete erzeugt und soll eine Lohnsteuerrückerstattung erfolgen, so ist diese Option aktiv zu setzen. 

Vorgabe für Umlagepflicht (gültig ab 01.01.2006) 

Ist Ihr Unternehmen von der Umlage befreit (§ 11 Ausnahmevorschriften), ist das entsprechende Kennzeichen zu aktivieren. Wenn dieses Kennzeichen aktiviert wird, wird für alle Mitarbeiter (ab dem Gültigkeitsdatum) keine Umlage berechnet. 

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Beachten Sie die Neuregelung der Umlagepflicht ab 01.01.2008: Durch das Umlageverfahren U1 erhalten Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten (bis 31.12.2007 bis 20 Beschäftigte) einen Teil ihrer Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstattet. 

Register: "pauschale Sätze":

pauschale

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Lohnsteuer 

Hinterlegen Sie hier die Prozentsätze für die Pauschalierung der Lohnsteuer. Es besteht die Möglichkeit, vier verschiedene Sätze einzugeben. Diese Einträge werden bei der Definition der Lohnarten benötigt, wenn die Lohnart pauschal besteuert werden muss. 

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Das Kennzeichen: "Steuer an Bundesknappschaft abführen" bewirkt, dass bei Aktivierung die anfallende pauschale Steuer an die Bundesknappschaft und nicht an das Finanzamt abgeführt wird. 

pauschale

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Kirchensteuer 

Die Prozentsätze der pauschalierten Kirchensteuer finden nur Berücksichtigung, wenn die Lohnsteuer pauschaliert wurde und das Kennzeichen: "Vereinfachungsverfahren - pauschale Kirchensteuer unabhängig von der Konfession berechnen" aktiviert wurden. 

pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG (gültig ab 2009) 

Wird pauschale Lohnsteuer im Sinne des § 37b EStG abgeführt, ist diese ab 2009 auf der Lohnsteueranmeldung in einem eigenen Feld auszuweisen. Um dies zu gewährleisten wählen Sie hier den pauschalen Steuersatz aus, der für § 37b verwendet wird und aktivieren Sie das Kennzeichen "pauschale Lohnsteuer § 37b EStG (gültig ab 2009)". 

Kennzeichen: Vereinfachungsverfahren

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Wurde das Kennzeichen: "Vereinfachungsverfahren (pauschale Kirchensteuer unabhängig von der Konfession berechnen)" aktiviert und im Feld: "pauschale Kirchensteuer" der verminderte Satz (z.B. 7 %) hinterlegt, übernimmt das Finanzamt die prozentuale Aufteilung der Kirchensteuer unabhängig davon ob in den Mitarbeiterstammdaten der Mitarbeiter mit oder ohne Angabe einer Konfession geführt wird. 

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2. Mitarbeiter hat eine Religionszugehörigkeit und diese ist auch in den Mitarbeiter-Stammdaten hinterlegt. --> Dem Mitarbeiter wird mit dem Kirchensteuersatz (wie in den Abrechnungsvorgaben Register Kirchensteuer hinterlegt!!) die Kirchensteuer von der pauschalen Lohnsteuer berechnet und im jeweiligen pauschalen Kirchensteuer Feld (RK oder EV) ausgewiesen. Halbteilungsprinzip 

Halbteilungsprinzip 

In den Bundesländern Bayern, Bremen und Niedersachsen wird das sogenannte Halbteilungsprinzip bei konfessionsverschiedenen Ehen nicht angewendet. Demnach wird die Kirchensteuer immer nur zu der Konfession ausgewiesen, zu der, der Arbeitnehmer gehört. Es findet keine Aufteilung 50:50 statt, sobald der Ehegatte einer anderen Konfession angehört. Damit dies durch das Programm berücksichtigt wird, muss das richtige Bundesland in den Mandanten-Stammdaten eingetragen/ausgewählt sein (Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - AKTUELLE FIRMA / FILIALE / MANDANT / MEINE FIRMA .... BEARBEITEN - Register: "Adresse").

Register: "Info"

Wie auch in den Stammdaten, können Sie über das Register: "Info“ Zusatzinformationen hinterlegen. Darüber hinaus sind hier die "Datensatzinformationen" (Erstellungsdatum, Änderungsdatum, etc.) ersichtlich.