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Fehlzeit "1.8 berufliches Tätigkeitsverbot nach § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG)"

Bei der Fehlzeit ist das Folgende zu beachten:

  1. In der Krankenversicherung / Pflegeversicherung / Arbeitslosenversicherung endet die Versicherungspflicht zum Vortag der Fehlzeit. 
  2. Bei rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungen besteht die Versicherungspflicht für die Dauer der Entschädigung, längstens sechs Wochen fort, sodass eine Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel erfolgt.
    1. Hinweis: Dazu setzen Sie in der neuen Abrechnungsvorgabe das Kennzeichen: PRIVATE KV.
  3. Bei rentenversicherungsfreien Beschäftigungen erfolgt eine Abmeldung zum Vortag der Fehlzeit.
  4. In der Unfallversicherung fällt kein Entgelt und auch keine UV-Stunden an.

Fehlzeit 1.9.1 "Entschädigungszahlung nach § 56 (1) S. 2 IfSG wegen angeordneter Absonderung (Quarantäne) für Personen als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige

Bei der Fehlzeit ist das Folgende zu beachten:

  1. Die versicherungspflichtige Beschäftigung besteht für längstens 6 Wochen unverändert fort, d. h. es fallen weiterhin SV-Tage an.
  2. Bei einem längeren Zeitraum als sechs Wochen endet die versicherungspflichtige Beschäftigung und es erfolgt eine Abmeldung.
  3. Es fällt kein UV-Entgelt und keine UV-Stunden an.

Fehlzeit "1.9.2 bezahlte Freistellung wegen angeordneter Absonderung (Quarantäne) für Personen als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtigte"

Bei der Fehlzeit ist das Folgende zu beachten:

  1. Die versicherungspflichtige Beschäftigung besteht unverändert fort, d. h. es fallen weiterhin SV-Tage an und es erfolgen keine Abmeldung.
  2. Das währenddessen erzielte Entgelt ist auch uv-pflichtiges Entgelt.
  3. Jedoch: Für das Entgelt dürfen während dieser Fehlzeit keine UV-Stunden ermittelt werden.

Fehlzeit 1.9.3 "bezahlte Freistellung (Entgeltzahlung, bezahlter Urlaub) wegen freiwilliger Absonderung (Quarantäne) von Personen zum Schutz vor Ansteckung"

Bei der Fehlzeit ist das Folgende zu beachten:

...

Info
titleInfo:

Unterschied zu 1.9.2. ist, dass die Absonderung freiwillig ist.

Fehlzeit "1.9.4 unbezahlte Freistellung wegen freiwilliger Absonderung (Quarantäne) von Personen zum Schutz vor Ansteckung "

Bei der Fehlzeit ist das Folgende zu beachten:

...

Info
titleInfo:

Unterschied zu 1.9.2. ist, dass die Freistellung unbezahlt ist.

Fehlzeit 1.9.5 "Entschädigungszahlung nach § 56 (1a) IfSG für erwerbstätige Sorgeberechtigte wegen der erforderlichen Beaufsichtigung eines Kindes"

Bei der Fehlzeit ist das Folgende zu beachten:

...