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titleInfo:

Zum 01. Januar 2021 gilt wieder der Umsatzsteuerumsatz von 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent. Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020, BStBl I (Externer Link) S. 384, gilt für die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 und zu deren Anhebung zum 1. Januar 2021 das Folgende:

Um­satz­steu­er; Be­fris­te­te Ab­sen­kung des all­ge­mei­nen und er­mä­ßig­ten Um­satz­steu­er­sat­zes zum 1. Ju­li 2020 (Externer Link).


Warning
titleAchtung:

Bitte beachten Sie, dass die Umstellung mithilfe des Assistenten erst ab 01.01.2021 durchgeführt werden kann!

Für die Steuerumstellung zum 01.01.2021 ist Mindestversion 6389 einzusetzen.

  • Der Assistent für die Steuerumstellung 2021 muss von Kunden ausgeführt werden, welche die Warenwirtschaft in der Software nutzen.
  • Für Kunden mit einer reinen Buchhaltungsinstallation besteht kein HandlungsbedaHandlungsbedarf.

Steuerumstellung auf die bisherigen Steuersätze

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