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Info | ||
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Zum 01. Januar 2021 gilt wieder der Umsatzsteuerumsatz von 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent. Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020, BStBl I (Externer Link) S. 384, gilt für die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 und zu deren Anhebung zum 1. Januar 2021 das Folgende: Umsatzsteuer; Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 (Externer Link). |
Warning | ||
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Bitte beachten Sie, dass die Umstellung mithilfe des Assistenten erst ab 01.01.2021 durchgeführt werden kann! |
Für die Steuerumstellung zum 01.01.2021 ist Mindestversion 6389 einzusetzen.
- Der Assistent für die Steuerumstellung 2021 muss von Kunden ausgeführt werden, welche die Warenwirtschaft in der Software nutzen.
- Für Kunden mit einer reinen Buchhaltungsinstallation besteht kein HandlungsbedaHandlungsbedarf.
Steuerumstellung auf die bisherigen Steuersätze
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