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Um eine "Gesonderte Meldung nach § 194" zu erstellen, ist es nötig eine neue Abrechnungsvorgabe zu erstellen. In dieser neuen Abrechnungsvorgabe wird auf dem Register "Allgemein" das Kennzeichen "Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI absetzen" aktiviert. |
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Wurden Betriebsstätten über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - BETRIEBSSTÄTTEN eingerichtet, so kann der Mitarbeiter durch Auswahl über eine Listbox der entsprechenden Betriebsstätte zugeordnet werden.
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