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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 12.02. liegt dem Arbeitgeber vor. In der Fehlzeit ist der Zeitraum: 12.02. hinterlegt. Das Kennzeichen: "Am ersten AU-Tag noch gearbeitet" ist aktiviert und im Feld: "Letzter Arbeitstag vor AU" ist der 12.02 hinterlegt.

Eine Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) für diesen Tag ausgeschlossen.

Im Beispiel erscheint folgender Programm-Hinweis:

Info
titleHinweis-Meldung

Es wurde das Kennzeichen "Am ersten AU-Tag noch gearbeitet" aktiviert. Eine Erstattung für diesen Tag ist ausgeschlossen. Daher ist im Feld: "Von"-Datum der Fehlzeit der Folgetag aus der AU anzugeben und im Feld: "Letzter Arbeitstag vor AU" der 1. Tag der AU zu hinterlegen.

Im Feld: "Von"-Datum der Fehlzeit ist der Folgetag aus der AU anzugeben und der 1. Tag der AU entspricht dem letzten Arbeitstag.

Note
titleBeachten Sie:
Sofern der Arbeitnehmer am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit noch gearbeitet hat, ist eine Erstattung nach dem AAG für diesen Tag ausgeschlossen

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Abtretung nach § 5 AAG: 

Dieses Kennzeichen ist zu aktivieren, wenn auf den Arbeitgeber ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 6 des Entgeltfortzahlungsgesetzes übergegangen ist. 

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