Auf dem Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" steht innerhalb der "Grundlagen der Abrechnung" der Bereich: "Fehlzeiten" zur Verfügung.
Die Fehlzeiten von Beschäftigten sind vom Arbeitgeber aufzuzeichnen, damit bei Teilentgeltzahlungszeiträumen die Beschäftigungszeit ermittelt wird und dadurch die Sozialversicherungstage zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung errechnet werden können. Aus den Aufzeichnungen müssen die Kalenderdaten und die Art der Fehlzeit ersichtlich sein.
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Unterliegt der Arbeitnehmer z.B. der Umlagepflicht nach U1 und U2 und ist für diesen Arbeitnehmer für einen Zeitraum die Fehlzeit 10.3 Entgeltzahlung nach U1 eingetragen, dann wird in den Vorgaben der Abrechnung im Abschnitt Tage für Lohnfortzahlung die Anzahl der Tage im Feld: "U1 Tage" ausgewiesen. Der Erstattungsbetrag wird berechnet, wenn zusätzlich in der Lohnart, welche die Basis für die Berechnung des Erstattungsbetrages darstellt, die Option: "Berücksichtigung für Lohnfortzahlung " aktiviert ist.
Von (Datum) ..... Bis (Datum)
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Fehlzeit 10.4 Erstattung während des Beschäftigungsverbotes
Art der Rückerstattung
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Fehlzeit 4.5 Mutterschutzfrist
Art der Rückerstattung
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Die Fehlzeiten werden unter STAMMDATEN - MITARBEITER - Mitarbeiter-Datensatz öffnen - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - FEHLZEITEN eingetragen. Im Katalog der Fehlzeit ist die Spalte: "Kennzeichen Unterbrechung für LoSt-Bescheinigung" enthalten.
Fehlzeiten, welche im Feld: "Kennzeichen Unterbrechung für LoSt-Bescheinigung" ein "JA" enthalten, können zur Berücksichtigung in der Lohnsteuerbescheinigung herangezogen werden.
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Mit der Option: "Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn für 20xx" ist zu bewerten, ob eine Berücksichtigung des Unterbrechungszeitraums in der Lohnsteuerbescheinigung erfolgen soll oder nicht.
Note | ||
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Es ist zu prüfen, ob es sich bei einem Zeitraum tatsächlich um eine zu berücksichtigende Fehlzeit für die Lohnsteuerbescheinigung handelt. Gemäß den microtech vorliegenden Informationen erfolgt z.B. eine Ausweisung erst mit dem 5. Arbeitstag der Fehlzeit. Bitte informieren Sie sich über die Entstehung der Zeiträume und deren Berücksichtigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater. |
Wird keine Bewertung zur Option: "Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn für 20xx" getroffen, erhalten Sie eine entsprechende Information, dass die Angabe zu tätigen ist.
Ohne Bewertung wird die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr mit einem betroffenen Zeitraum NICHT erstellt!
Wurden die Daten vollständig in den Fehlzeiten hinterlegt, wird in der Lohnsteuerbescheinigung das Feld: "Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn" gefüllt.
Ausweisung im Lohnkonto
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