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Nähere Infos bzgl. Vorgehen und Umsetzung zu den einzelnen Sachverhalten finden Sie im BMF-Schreiben (siehe hierzu im externen Link des Bundesfinanzministerium). Bei Fragen zum Thema fragen wenden Sie sich auch an Ihren Steuerberater.



  1. Werklieferungen und Werkleistungen:
    1. Grundsätzlich 16% bzw. 5%, wenn im Zeitraum nach 30.06.2020 und vor 01.01.2021 ausgeführt
    2. Andere Betrachtung, wenn wirtschaftlich teilbar und in Teilleistungen erbracht
  2. Dauerleistungen
  3. Änderungen der Bemessungsgrundlagen:
    1. Entgeltminderungen und -erhöhungen (allgemein), bspw. Skonto, Rabatt, Preisnachlass, Nachberechnung
    2. Einlösen von Preisnachlass- und Preiserstattungsgutscheinen
    3. Einzweckgutscheine
    4. Erstattung von Pfandbeträgen
    5. Gewährung von Jahresboni, Jahresrückvergütungen und dergleichen
  4. Besteuerung von Telekommunikationsleistungen
  5. Besteuerung von Strom-, Gas-, Wasser-, Kälte- und Wärmelieferungen sowie von Abwasserbeseitigung
  6. Besteuerung von Personenbeförderungen
    1. Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen
    2. Personenbeförderungen mit Taxen und im Mietwagenverkehr
  7. Besteuerung der Umsätze von Handelsvertretern
  8. Besteuerung der Umsätze von Handelsmaklern
  9. Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe beim Übergang zu den abgesenkten Umsatzsteuersätzen (siehe auch im externen Link des Bundesfinanzministerium)
  10. Umtausch von Gegenständen
  11. Zu hoher Umsatzsteuerauswei in der Unternehmerkette