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Auf dem Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" steht innerhalb der "Grundlagen der Abrechnung" steht der Bereich: "Fehlzeiten" zur Verfügung. 

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Die Fehlzeiten von Beschäftigten sind vom Arbeitgeber aufzuzeichnen, damit bei Teilentgeltzahlungszeiträumen die Beschäftigungszeit ermittelt wird und dadurch die Sozialversicherungstage zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung errechnet werden können. Aus den Aufzeichnungen müssen die Kalenderdaten und die Art der Fehlzeit ersichtlich sein. 

Mit der Erfassung der Fehlzeit treffen Sie einen Teil der Voraussetzungen hinsichtlich der Erstattungsanträge (AAG).

Um die Sicherheit des Abrechnungsverfahrens wesentlich zu erhöhen, ist die Steuerung über einen Fehlzeitenschlüssel vorzunehmen. Die Bewertung der Fehlzeitenarten mit ihren Auswirkungen auf die Ermittlung der Sozialversicherungstage, die Dauer der Mitgliedschaft und die Abgabe der Meldungen wird damit maschinell durchgeführt. 

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Vergleichsnetto (aus Vormonat) / Erhaltene Sozialleistungen (Tageswert bzw. Monatswert) 

Da gemäß § 23c SGB IV Zuschüsse des Arbeitgebers zu Sozialleistungen ausschließlich dann beitragsfrei sind, wenn die Einnahmen zusammen mit den in § 23c SGB IV genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt (§47 des Fünften Buches) nicht um mehr als 50 Euro im Monat übersteigen, werden diese Angaben zur korrekten Ermittlung benötigt (siehe §23c SGB IV). 

Die einzutragenden Beträge werden Ihnen von der Einzugsstelle (Krankenkasse) mitgeteilt.

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Fehlzeiten

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Statusmeldung für eingetragene Fehlzeiten 

Erscheint in der Spalte: "Status" ein Symbol, liegt für diesen Eintrag mind. ein Hinweis vor. Prüfen Sie daher Ihre Eingaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. 

Fehlzeiten mit besonderen Eingabemasken 

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Unterliegt der Arbeitnehmer z.B. der Umlagepflicht nach U1 und U2 und ist für diesen Arbeitnehmer für einen Zeitraum die Fehlzeit 10.3 Entgeltzahlung nach U1 eingetragen, dann wird in den Vorgaben der Abrechnung im Abschnitt "Tage für Lohnfortzahlung" die Anzahl der Tage im Feld: "U1 Tage" ausgewiesen. Der Erstattungsbetrag wird berechnet, wenn zusätzlich in der Lohnart, welche die Basis für die Berechnung des Erstattungsbetrages darstellt, die Option: "Berücksichtigung für Lohnfortzahlung" aktiviert ist.  

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Fehlzeit 10.4 Erstattung während des Beschäftigungsverbotes 

Wenn für eine schwangere Mitarbeiterin ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, dann hinterlegen Sie dies über die Fehlzeit 10.4.


Art der Rückerstattung 

Mit dieser Auswahl definieren Sie, ob der Erstattungsbetrag an Sie überwiesen oder dem Beitragskonto gut geschrieben wird. 

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  • 0 individuelles Beschäftigungsverbot (ärztliches Attest liegt vor)
  • 1 generelles Beschäftigungsverbot
  • 2 teilweise individuelles Beschäftigungsverbot (ärztliches Attest liegt vor)
  • 3 teilweise generelles Beschäftigungsverbot
Note
titleBeachten Sie:

Zusätzlich zur Hinterlegung dieser Fehlzeit muss bei der betreffenden Einzugsstelle der Es ist darauf zu achten, dass in der betroffen Einzugstelle der aktuell gültige Erstattungssatz für Beschäftigungsverbote eingetragen werden abgerufen wurde (STAMMDATEN - EINZUGSSTELLEN - Einzugsstellen-Datensatz öffnen - UMLAGESÄTZE - Schaltfläche: BEITRAGSSÄTZE HOLEN).

Fehlzeitart: 10.5 Freistellung seitens des Arbeitgebers oder einvernehmliche unwiderrufliche Freistellung

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Fehlzeit 4.5 Mutterschutzfrist 

Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und geht bis acht Wochen nach der Entbindung (Ausnahmen und Abweichungen möglich).

 

Art der Rückerstattung 

Mit dieser Auswahl definieren Sie, ob der Erstattungsbetrag an Sie überwiesen oder dem Beitragskonto gut geschrieben wird. 

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Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn (ab 01.01.2015) 

Damit die Angaben zum Feld: "Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn" in der Lohnsteuerbescheinigung gefüllt werden können, wurden die Angaben zu den Fehlzeiten erweitert. ist hier gegebenenfalls eine Eingabe vorzunehmen.

Die Fehlzeiten werden unter STAMMDATEN - MITARBEITER - Mitarbeiter-Datensatz öffnen - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - FEHLZEITEN eingetragen. Im Katalog der Fehlzeit ist die Spalte: "Kennzeichen Unterbrechung für LoSt-Bescheinigung" enthalten. 

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Note
titleBeachten Sie:

Es ist zu prüfen, ob es sich bei einem Zeitraum tatsächlich um eine zu berücksichtigende Fehlzeit für die Lohnsteuerbescheinigung handelt. Gemäß den microtech vorliegenden Informationen erfolgt z.B. eine Ausweisung erst mit dem 5. Arbeitstag der Fehlzeit. Bitte informieren Sie sich über die Entstehung der Zeiträume und deren Berücksichtigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.

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Über die Schaltfläche: AUSHILFSBESCHÄFTIGUNG kann für Mitarbeiter, die sich in Elternzeit (Fehlzeit 5.1) befinden, eine Aushilfsbeschäftigung in Form eines neuen Beschäftigungsverhältnisses angelegt werden. Dieses ist neben dem bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnis aktiv und muss auch separat beendet werden. Beachten Sie, dass ausschließlich die Personengruppe 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) und 110 (kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) auf dem Register: "SV-Angaben" in der betreffenden Abrechnungsvorgabe verwendet werden können.

Note
titleBeachten Sie:

Wird über die Schaltfläche: "Aushilfsbeschäftigung" KEIN neues Beschäftigungsverhältnis angelegt und stattdessen über das bereits bestehende mit einer neuen Abrechnungsvorgabe mit der Personengruppe 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) eine Aushilfsbeschäftigung abgerechnet, wird durch die hinterlegte Fehlzeit 5.1 (Elternzeit) KEINE Kürzung der Sozialversicherungstage ausgelöst.

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