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Bei Änderung der Betriebsdaten wird automatisch ein Datensatz erstellt, der den Änderungsgrund beinhaltet. Ein manuelles Hinterlegen des Änderungsgrundes ist nicht notwendigvorgesehen. Die Übertragung geschieht im Rahmen des SV-Meldeverfahrens. Liegen keine Sozialversicherungsmeldung Sozialversicherungsmeldungen zur Übertragung vor, wird der Betriebsdatensatz an die Annahmestelle der Bundesknappschaft gesendet.
Im Übertragungs-Protokoll wird der Inhalt des Betriebsdatensatzes (Änderung in Bezug auf Anschrift oder Ansprechpartner) aufgezeichnet. Dieses Protokoll können Sie jederzeit auf der Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - über die Schaltfläche: PROTOKOLLÜBERSICHT einsehen.
Info | ||
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Wenn ein DSBD zu einer Betriebsstätte erfolgt, wird die Rechtsform aus dem Hauptmandanten übermittelt. |
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