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Kopf der Maske "Fehlzeiten-Datensatz neu erfassen"
BereichWichtige InformationenBildhinweis
Von (Datum) ..... Bis (Datum) 

Hier ist darauf zu achten, dass der Erstattungszeitraum zu hinterlegen ist.

Dieser kann von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abweichend sein, wenn z. B.

  • am ersten Tag der AU noch gearbeitet wurde. Dann ist dieser Tag von der Erstattung ausgeschlossen und das "Von-Datum" ist der Folgetag.
  • die Bescheinigung den Erstattungszeitraum von 42 Tagen überschreitet. Es ist maximal ein Zeitraum von 42 Tagen zu hinterlegen.

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Art der Rückerstattung 

Nach Auswahl der Fehlzeit wird das Auswahlfeld "Art der Rückerstattung" angezeigt:

Mit dieser Auswahl definieren Sie, ob der Erstattungsbetrag an Sie überwiesen oder dem Beitragskonto gut geschrieben wird. 

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Register: "Arbeitsunfähigkeit"
Bereich / KennzeichenWichtige InformationenBildhinweis / Beispiel
Bereich: MELDUNG

Ursache der AU

An dieser Stelle hinterlegen Sie, um welche Art der Arbeitsunfähigkeit es sich handelt:

  • 0 Grundstellung: wird verwendet, wenn weder 1 noch 2 zutreffen
  • 1 Schädigung durch Dritte
  • 2 Arbeitsunfall / Berufskrankheit

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Kennzeichen: Am ersten Tag noch gearbeitet Dieses Kennzeichen ist zu aktivieren, wenn der Arbeitnehmer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit noch gearbeitet hat.

Beispiel:

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 12.02. liegt dem Arbeitgeber vor. In der Fehlzeit ist der Zeitraum: 12.02. hinterlegt. Das Kennzeichen: "Am ersten AU-Tag noch gearbeitet" ist aktiviert und im Feld: "Letzter Arbeitstag vor AU" ist der 12.02 hinterlegt.

Eine Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) ist für diesen Tag ausgeschlossen.

Im Beispiel erscheint folgender Programm-Hinweis.

Info
titleHinweis-Meldung

Es wurde das Kennzeichen "Am ersten AU-Tag noch gearbeitet" aktiviert. Eine Erstattung für diesen Tag ist ausgeschlossen (...).

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(Bild zum Vergrößern bitte anklicken)

Abtretung nach § 5 AAGDieses Kennzeichen ist zu aktivieren, wenn auf den Arbeitgeber ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 6 des Entgeltfortzahlungsgesetzes übergegangen ist. 

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Letzter Arbeitstag vor AU 

Hier hinterlegen Sie das Datum, an welchem der Mitarbeiter letztmalig vor der Erkrankung gearbeitet hat.

Note
titleBeachten Sie:

Wurde am 1. Tag der AU noch gearbeitet, gilt dieser Tag als letzter Arbeitstag.


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Entgeltfortzahlung innerhalb der ersten 4-Wochen (einheitliches Arbeitsverhältnis)

Info
titleInfo:

Besonderheiten in Fehlzeit 10.3 für Saisonarbeiter und zuvor Beschäftigte


In den ersten vier Wochen des Beschäftigungsbeginn lässt sich in der Software eine U1-Erstattung für Saisonarbeiter oder bereits zuvor Beschäftigte erstellen. Dies ist über das spezielle Kennzeichen "Entgeltfortzahlung innerhalb der ersten 4-Wochen (einheitliches Arbeitsverhältnis)" in Fehlzeit 10.3 möglich, welches angezeigt wird, sofern die Fehlzeit innerhalb der ersten vier Wochen liegt.

Note
titleBeachten Sie:
  • Dieses spezielle Kennzeichen erscheint nur, wenn das Beginn-Datum der Fehlzeit innerhalb der ersten 28 Tage liegt und zusätzlich eine der nachfolgenden Bedingungen vorliegt:
    • Ein weiteres/vorhergehendes Beschäftigungsverhältnis ("Saisonarbeiter") oder
    • Eine Anmeldung wegen Systemwechsel (Abrechnungsvorgabe: Systemwechsel: Abrechnungsvorgaben)

In diesem Zusammenhang wird auch ein AAG Erstattungsantrag erzeugt.


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Bereich: EAU

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Art der Bescheinigung (Auswahlfeld)

Wählen Sie über die Auswahl, ob eine Erstbescheinigung der Krankmeldung vorliegt oder dies bereits eine Folgemeldung ist:

  • Erstbescheinigung: Erfassen Sie die vor Arbeitnehmer gemeldeten Zeiträume und Arten der Fehlzeit
  • Folgebescheinigung: Liegt eine Folgebescheinigung vor, prüft die Software das Vorhandensein einer bereits erfassten Erstbescheinigung
UI Expand
titleErweiterte Dokumentation "Folgebescheinigung" einblenden

Wird die "Folgebescheinigung" in büro+ ausgewählt, dann überprüft die Software, ob auch eine zeitlich nahe Erstbescheinigung vorliegt:

  • Wenn dem so ist, dann wird im zweiten Schritt überprüft, ob diese fortlaufend ist
    • Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abfrage aus der Software, ob zwischenzeitlich eine Arbeitsaufnahme stattgefunden hat
      • Falls dies auch nicht der Fall sein sollte, so nimmt die Software in der Anfrage "eAU" den Tag, der auch als Beginn, der auf das Enddatum der Erstbescheinigung (bzw. vorherigen Folgebescheinigung) folgt

Beispiel:

Enddatum Erstbescheinigung = 10. Tag des Monats, so ist der Beginn der Folgebescheinigung, und somit des erneuten Abrufs = 11. Tag des Monats.

  • Als Art der Fehlzeit ist wieder 10.3 einzutragen
  • Als letzter Arbeitstag wird nochmals das gleiche Datum wie zur Erstbescheinigung eingetragen
  • Als Art der Bescheinigung ist "Folgebescheinigung" zu wählen

Bei Auswahl "Folgebescheinigung": Abfrage ob zwischenzeitlich Arbeitsaufnahme erfolgte

Eine Folgeabfrage darf nicht durchgeführt werden, wenn zwischenzeitlich eine Arbeitsaufnahme erfolgt ist. Aus diesem Grund erfolgt beim Hinterlegen einer Folgebescheinigung die Abfrage, ob zwischenzeitlich eine Arbeitsaufnahme erfolgte.

  • Auswahl "JA": Es ist keine Folgeabfrage sondern eine Erstabfrage durchzuführen
  • Auswahl "NEIN": Die Folgeabfrage kann durchgeführt werden


Weitere Informationen im Hilfe-Artikel:

Erfassung Fehlzeit und Anfrage an Krankenkasse (eAU)

https://hilfe.microtech.de/x/CQBoFQ

AU-Grund (Auswahlfeld)

Für folgende Einträge darf eine eAU-Anfrage gestellt werden:

  • Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit Vertragsarzt / Vertragszahnarzt (§ 295 (1) S. 1 SGB V)
  • Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall und Berufskrankheiten (§ 201 (2) SGB VII)
  • Arbeitsunfähigkeit bei stationärer Krankenhausbehandlung Krankenkasse (§ 301 (1) S. 1 SGB V)

Folgende Einträge darf keine eAU-Abfrage erfolgen, weshalb für diese Einträge auch keine Anforderung einer eAU möglich ist:

  • Arbeitsunfähigkeit ohne Feststellung durch einen Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt (dreitägige Karenzzeit)
  • Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme eines Sozialversicherungsträgers
  • Ärztliches Beschäftigungsverbotes nach § 16 (1) Mutterschutzgesetz
  • Bezug von Kinder-Krankengeld oder Kinder-Verletztengeld 
  • durch Privatarzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit 


Note
titleBeachten Sie:

Bei AU-Gründen, die keine Anforderung für eine eAU auslösen, ist das Häkchen "eAU wird nicht erwartet / sonstige Ausnahmegründe" fest gesetzt und kann nicht deaktiviert werden.

Weitere Informationen im Hilfe-Artikel:

Erfassung Fehlzeit und Anfrage an Krankenkasse (eAU)

https://hilfe.microtech.de/x/CQBoFQ

Es ist eine aktuelle Meldung durch den Arbeitnehmer nach § 5 (1) EntgFG erfolgt

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.



Info
titleInfo:

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) § 5 Anzeige- und Nachweispflichten.

Externer Link:

https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html


eAU wird nicht erwartet / sonstige Ausnahmegründe

Bei AU-Gründen, die keine Anforderung für eine eAU auslösen, ist das Häkchen "eAU wird nicht erwartet / sonstige Ausnahmegründe" fest gesetzt und kann nicht deaktiviert werden.

Bei privat versicherten Arbeiternehmern ist ein eAU-Abruf nicht möglich Das entsprechende Kennzeichen, dass die eAU nicht erwartet wird, ist für privat Versicherte automatisch gesetzt

Die Software blendet eine entsprechende Information für Sie ein, weshalb das Kennzeichen fest gesetzt ist.

Weitere Informationen im Hilfe-Artikel:

Erfassung Fehlzeit und Anfrage an Krankenkasse (eAU)

https://hilfe.microtech.de/x/CQBoFQ

Attest liegt vor

Ist Ihr gesetzlich versicherter Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, so lässt sich eine elektronische Vorerkrankungsanfrage bei der Krankenkasse mit "Abgabegrund= 41" stellen. Die Rückmeldung der Krankenkasse erhalten Sie ebenfalls elektronisch. Für die Vorerkrankungsabfrage dürfen nur diejenigen Fehlzeiten berücksichtigt werden, für die auch ein Attest vorliegt.

Beachten Sie:

  • Vor dem Verarbeiten der externen Meldungen ist das Kennzeichen: "Attest liegt vor" noch belegbar
  • Nach dem Verarbeiten der externen Meldungen ist das Kennzeichen nicht mehr editierbar


Weitere Informationen im Hilfe-Artikel:

Erfassung Fehlzeit und Anfrage an Krankenkasse (eAU)

https://hilfe.microtech.de/x/CQBoFQ

Fehlzeit 10.4 Erstattung während des Beschäftigungsverbotes 

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