Über die Schaltfläche: PARAMETER - ANLAGEN ist der Eintrag: "Kontenvorgabe für Anlagenpool" zu finden. Dort können pro Wirtschaftsjahr die Konten für den Anlagenpool hinterlegt werden. z.B.:
gültig "Gültig für Wirtschaftsjahr: 2010 202x"
Kontovorgabe für Anlagevermögen: 0485 Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1000 Euro (Sammelposten)
Kontovorgabe für Abschreibungen: 4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter
Standard-Kennzeichen: Sofortabschreibung statt Anlagenpool
Es Anlagenpool Ab 01.01.2010 besteht die Möglichkeit zwischen "Poolabschreibung" und "Sofortabschreibung" zu wählen. Diese Entscheidung ist für das gesamte Wirtschaftsjahr gültig.
Info | ||
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Als Standardeinstellung ist das Kennzeichen für die Sofortabschreibung GWG bereits gesetzt, da dies die dominierende Abschreibung in der Praxis ist. |
Kennzeichen: "Sofortabschreibung statt Anlagenpool" ist aktiviert
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Ein Anlagengut bis Euro 410,00 wird als "Geringwertiges Wirtschaftsgut" (GWG) abgeschrieben. Anlagegüter zwischen Euro 410,01 und 1.000,00 werden der regulären Abschreibung (AfA) unterworfen.
Kennzeichen: "Sofortabschreibung statt Anlagenpool" ist NICHT aktiviert
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Anlagegüter mit einem Anschaffungswert zwischen Euro 150,00 und 1.000,00 werden automatisch dem Anlagenpool zugeordnet.
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