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  • Grundsätzlich ist eine Vorlaufzeit von 14 Kalendertagen einzuhalten.
  • Die Frist von 14 Tagen wird zum Fälligkeitstag der Lastschrift gerechnet.
  • Diese kann abweichend in den Vertragsbedingungen vereinbart und gekürzt werden.
  • Ein vertraglich vereinbarter Verzicht auf die Pre-Notification ist nicht vorgesehen.
  • Ein korrekter SEPA-Lastschrifteinzug muss in einer Pre-Notification angekündigt werden.
  • Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen ist eine einmalige Verständigung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine ausreichend.


Versand der Pre-Notification

Der Versand der Pre-Notification kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten im unternehmerischen Ablauf erfolgen. Dies ist mit von Ihrer Vorgehensweise abhängig. ERP-complete bietet folgende Möglichkeiten: 

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