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- Grundsätzlich ist eine Vorlaufzeit von 14 Kalendertagen einzuhalten.
- Die Frist von 14 Tagen wird zum Fälligkeitstag der Lastschrift gerechnet.
- Diese kann abweichend in den Vertragsbedingungen vereinbart und gekürzt werden.
- Ein vertraglich vereinbarter Verzicht auf die Pre-Notification ist nicht vorgesehen.
- Ein korrekter SEPA-Lastschrifteinzug muss in einer Pre-Notification angekündigt werden.
- Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen ist eine einmalige Verständigung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine ausreichend.
Versand der Pre-Notification
Der Versand der Pre-Notification kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten im unternehmerischen Ablauf erfolgen. Dies ist mit von Ihrer Vorgehensweise abhängig. ERP-complete bietet folgende Möglichkeiten:
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