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Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register: "Allgemein" zur Verfügung.

Verfügbare Kennzeichen

  • War vor Eintrittsdatum arbeitslos

  • Befristeter Arbeitsvertrag von 4 Wochen (befreit für 4 Wochen von U1)

  • Ist ehemaliger Nicht-Versicherter (SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13)

  • Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI absetzen

  • Haushaltsscheckverfahren / Minijob in Privathaushalt

  • Maßnahmenträger ist die Deutsche Rentenversicherung

Ist ehemaliger Nicht-Versicherter (SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13)

Dieses Kennzeichen steht für Beschäftigungsvorgaben ab dem 01.04.2007 oder später zur Verfügung. 

Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI absetzen

Wenn über das RV-BEA-Verfahren eine Rückmeldung erhalten wurde, setzt das Programm das Kennzeichen automatisch. Siehe: GML57-Anforderungen durch die Deutsche Rentenversicherung.

Note
titleBeachten Sie:

Wenn Sie nicht am RV-BEA-Verfahren teilnehmen, müssen Sie um eine "Gesonderte Meldung nach § 194" abzugeben, eine neue Abrechnungsvorgabe erstellen. In dieser neuen Abrechnungsvorgabe wird auf dem Register "Allgemein" das Kennzeichen "Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI absetzen" aktiviert.

Haushaltsscheckverfahren / Minijob in Privathaushalt  

Wird das Haushaltsscheckverfahren angewendet und daher dieses Kennzeichen aktiviert, erfolgt für diesen Mitarbeiter keine Meldung (Beitragsnachweise) an die Bundesknappschaft. 

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Dieses Kennzeichen steht zur Verfügung, wenn der Arbeitnehmer in einer Betriebsstätte für Behinderte arbeitet. Durch Aktivierung dieses Kennzeichens entfällt die Abführung der Beiträge zur Rentenversicherung über den jeweiligen Beitragsnachweis. Dies ist z.B. notwendig, wenn der RV-Träger der Träger der Reha ist, da in diesem Falle die Beiträge zur Rentenversicherung als entrichtet gelten. 


Weitere Kennzeichen

  • War vor Eintrittsdatum arbeitslos

  • Befristeter Arbeitsvertrag von 4 Wochen (befreit für 4 Wochen von U1)

Gruppe: Betriebsstätte

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Wurden Betriebsstätten über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - BETRIEBSSTÄTTEN eingerichtet, so kann der Mitarbeiter durch Auswahl über eine Listbox der entsprechenden Betriebsstätte zugeordnet werden. 

Gruppe: Hauptbeschäftigung bzw. Nebentätigkeiten 

Hat der Arbeitnehmer ein oder mehrere weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei anderen Arbeitgebern, so liegt eine Mehrfachbeschäftigung vor. Hier erfolgt die Hinterlegung der Beschäftigungsvorgaben für weitere Beschäftigungsverhältnisse.

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Im Kopfteil wird die Bezeichnung für die weitere Tätigkeit angegeben. Handelt es sich dabei um die Hauptbeschäftigung des Arbeitnehmers, ist die gleichnamige Option zu aktivieren. 

Register: Bruttobezug / Kennzeichen: "Entgelt der Beschäftigung darf nicht zur Beitragsermittlung herangezogen werden"

Über das Register: "Bruttobezug" wird festgelegt, ob das Entgelt aus der weiteren Beschäftigung bei der Beitragsermittlung herangezogen werden soll oder nicht. Muss das Entgelt aus der weiteren Beschäftigung bei der Beitragsermittlung herangezogen werden, so ist die Höhe des monatlichen Entgeltes und der Beitragsgruppenschlüssel sowie die Auswahl zwischen "Betriebsstätte West" und "Betriebsstätte Ost" unbedingt zu hinterlegen. 

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