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Note |
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Die Reglungen zum erhöhten KUG sind von der Politik Anfang Februar nochmals bis 30.06.2022 verlängert worden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw07-de-covid-kurzarbeitergeld-freitag-880810 (Externer Link). Bitte beachten Beachten Sie hierzu auch unsere Programmänderungen. deshalb auch unser aktualisiertes Beispiel: Bsp: Erhöhtes KUG während Corona bis 30.06.2022 (Stand: März 2022). |
Info | ||
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Die Änderungen für erhöhtes KUG bis 31.03.2022 sind ab build 6536 der Software verfügbar. Sofern Sie in mindestens einem Zeitraum ab 03/2020 mit Kug abgerechnet haben, empfehlen wir die Funktion 'Abrechnung - für alle Monate durchführen' ab 03/2020 auszuführen, da sich aufgrund der Änderung in der Berechnung der Bezugsmonate Änderungen im Leistungssatz ergeben können. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Programmänderungen. |
Änderung des § 421c Abs.2 SGB III zum 01.01.2022
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