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Die Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung verpflichtet Einzelhändler, ihre Waren mit dem Grundpreis auszuzeichnen.
Auszeichnen muss derjenige, der Waren an den Endverbraucher gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise abgibt. Betroffen sind also nicht nur typische Einzelhändler, sondern alle Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen.
Info | ||
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Der Grundpreis ist für Deutschland in § 2 der Preisangabenverordnung (externer Link) geregelt. In § 5 der Preisangabenverordnung (externer Link) finden sich Hinweise zur Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises. |
Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis sagt aus, wie teuer ein Lebensmittel bezogen auf eine bestimmte Menge (meist 1 Kilogramm oder 1 Liter) ist.
Er ist zusätzlich zum Gesamtpreis meist am Verkaufsregal ausgezeichnet. Für den Verbraucher wird der Preisvergleich so wesentlich einfacher - insbesondere bei Verpackungen mit unterschiedlicher Füllmenge.
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- Bei fester Ware nach Länge: Grundpreis 9,99 €/m
- Bei fester Ware nach Gewicht: Grundpreis 9,99 € pro kg
- Bei fester Ware nach Fläche: Grundpreis 9,99 €/m²
- Bei flüssiger Ware nach Volumen: Grundpreis 9,99 €/L
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Die Grundpreis-Einstellungen nehmen Sie bitte im Bereich Parameter (Artikel) vor.
In den Artikel-Stammdaten wird die Erfassung des Grundpreises auf dem Register: "Steuer / Einheit / Kennzeichen" im Bereich "Einheit & Gewicht" erfasst: Artikelerfassung - Register: "Steuer / Einheit / Kennzeichen" - Einheit & Gewicht.