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Je nach gewählter Personengruppe stehen folgende Kennzeichen zur Verfügung: 

Kennzeichen: "Übergangsbereich"

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Dieses Kennzeichen setzen Sie aktiv, wenn der Mitarbeiter in den Grenzen des Übergangsbereichs verdient.

bzw. Kennzeichen: "Gleitzone" (bis 30.06.2019)

Ist dieses Kennzeichen aktiviert wird der Mitarbeiter aufgrund der Übergangsbereich-Regelung abgerechnet. 

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Der gültige Wert hierfür wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben: Systemvorgaben SV (Lohn).


Note
titleBeachten Sie:
  • Das Verfahren "Gleitzone" wird zum 01.07.2019 durch das Verfahren "Übergangsbereich" abgelöst. Die Software wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angepasst.Die Obergrenze wird im neuen Verfahren "Übergangsbereich" zum 01.0710.2019 2022 von 850 1300 € auf 1300 1600 € angehoben.
  • Für alle Mitarbeiter, die im Bereich von 450520,01 01 € bis 850,00 1600 € verdienen, wird zum 01.0710.2019 2022 automatisch eine neue Abrechnungsvorgabe erstellt.

Kennzeichen: "Bestandsschutz 2012/2013" und "Familienversichert oder auf Antrag": 

Für "Bestandsfälle", die

  • bereits am 31.12.2012 eine mehr als geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt von mehr als 400,00 EUR aber nicht mehr als 450,00 EUR ausübten und
  • für die ab 01.01.2013 wegen Krankenversicherungsfreiheit (wegen Familienversicherung oder auf Antrag) Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen sind, steht das Kennzeichen "Familienversichert oder auf Antrag..." zur Verfügung.

Das Kennzeichen " steht unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung:

  • Die Abrechnungsvorgabe hat "von Datum" größer/gleich 01.01.2013
  • Personengruppe: 101
  • Niedriglohnkennzeichen ist aktiviert
  • Bestandsschutz 2012/2013 ist aktiviert
  • : Aufgrund der neuen Abrechnungsvorgabe resultiert hier automatisch eine 33er Ab- und 13er Anmeldung in der Sozialversicherung


Kennzeichen: "Kennzeichen: "Familienversichert oder auf Antrag" 

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  • der pauschale Beitrag zur KV
  • die anfallenden Umlagen
  • die Insolvenzgeldumlage


Weitere Kennzeichen

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Dieses Kennzeichen setzen Sie aktiv, wenn es sich bei dem Mitarbeiter um einen Geringverdiener handelt. Der gültige Wert für die Geringverdienergrenze wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 

Für Personengruppe 105 und 108 steht das Kennzeichen "Kein freiwilliger AG KV-Zuschuss zur Verfügung. 

Für Studenten steht das Kennzeichen "Studentische Pflichtversicherung zur Verfügung. Wenn Sie dieses Kennzeichen aktivieren, wird kein Beitrag zur Krankenversicherung berechnet. 


Für Mitarbeiter, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, stehen folgende Personengruppen zur Verfügung

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Personengruppe 900 SV-freier Arbeitnehmer 

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Für den Personenstatus kann einer der folgenden Werte hinterlegt werden:

  • (Keiner)
  • 1 Ehegatte1 Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem LPartG und Abkömmlinge des Arbeitgebers/Abkömmling
  • 2 Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH

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Das Programm führt eine Plausibilitätsprüfung für die gewählte Kombination zwischen Rentenart und Beitragsgruppenschlüssel durch. Wird eine nicht zulässige Kombination gewählt, erfolgt ein entsprechender Hinweis. 

Einige Beispiele: 

Die Abrechnung von Arbeitnehmern mit dem Personengruppenschlüssel 119 "Versicherungsfreie Altersvollrentner oder Versorgungsbezieher wegen Alters" ist nur mit folgenden Beitragsgruppenschlüsseln möglich: 

KV: 0, 3 oder 9 

RV: 3 

AV: 2 und in Sonderfällen mit 0 und 1 

PV: 0, und 1 und in Sonderfällen mit 2 

Bei Auswahl der Personengruppe: 119 steht das Kennzeichen: "freiwilliger Dienst" zur Verfügung. Die Aktivierung des Kennzeichens führt dazu, dass für den Mitarbeiter der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung Anwendung findet. 

Personengruppe 105 Praktikanten (Praktikant ist nicht versicherungsfrei) 

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Beitragsgruppenschlüssel

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Für die Personengruppe 105 steht das Kennzeichen "Ohne Bezüge (Abrechnung über 1 % der Bezugsgröße lt. SGB VI § 1 und SGB III § 342)" zur Verfügung. 

Die Abrechnung von SV-freien Praktikanten erfolgt über den Personengruppenschlüssel 903. 

Die Abrechnung von Studenten mit studentischer Pflichtversicherung erfolgt mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0100 und der Personengruppe 101. Dafür steht Ihnen im Mitarbeiterdatensatz über das Register: "Lohn - Abrechnungsdaten" in den Abrechnungsvorgaben - SV-Angaben das Kennzeichen "Studentische Pflichtversicherung" zur Verfügung. Wird dieses Kennzeichen aktiviert, werden keine Beträge zur freiwilligen KV/PV berechnet. 

Beitragsgruppenschlüssel (....) 

Der Beitragsgruppenschlüssel wird zur Kontrolle angezeigt. Über die nachfolgenden Menüpunkte passen Sie den Beitragsgruppenschlüssel dem jeweiligen Mitarbeiter an. 

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Hier wird das entsprechende Kennzeichen für den Pflichtbeitrag hinterlegt, welcher für den Arbeitnehmer abzuführen ist. Ist der Arbeitnehmer jedoch freiwillig versichert, so wählen Sie den Eintrag 0 oder 9.

  • Der Schlüssel "0" muss gewählt werden, wenn der Arbeitnehmer die Beiträge selbst abführt
  • Der Schlüssel "9" muss gewählt werden, wenn die Beiträge durch das Unternehmen abgeführt werden.

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Ist der Arbeitnehmer privat versichert, wählen Sie die 0. 

Die Beitragssätze selbst werden bis 31.12.2008 über den Bereich STAMMDATEN - EINZUGSSTELLEN in der jeweiligen Einzugsstelle (Krankenkasse) über das Register "Beitragssätze" hinterlegt. 

Ab 01.01.2009 wird der Der Beitragssatz für die Krankenversicherung wird unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 

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Standardmäßig ist hier der Schlüssel 1 einzutragen. Sollte ein Arbeitnehmer nicht der Sozialversicherungspflicht Rentenversicherungspflicht unterliegen, wählen Sie den Schlüssel 0. 

Note
titleBeachten Sie:

Der Schlüssel "0" ist auch zu wählen, wenn die Beiträge zur Rentenversicherung nicht an die Pflichtkrankenkasse sondern an eine Versorgungseinrichtung abgeführt werden.

In dem Fall ist dann das Kennzeichen "Entrichtung von Beträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen" zu aktivieren.

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Der Arbeitgeberzuschuss, welcher an diese Versorgungseinrichtung abgeführt wird, kann als Vertragsart hinterlegt werden, damit dieser automatisch in der Lohnabrechnung beachtet wird. Vertragsarten können über den Bereich STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - VERTRAGSABZÜGE eingerichtet werden. 

Haben Sie Arbeitnehmer, die eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausüben, hinterlegen Sie das Kennzeichen 5 den Schlüssel 1 für die Berechnung eines Pauschalbetrages. Der gültige Prozentsatz für diese Pauschalabgabe wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben: 

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Befreiung von der pauschalen RV-Zuzahlung 

Verzichtet ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausübt, auf die SVRV-FreiheitPflicht, ist für die Rentenversicherung das Kennzeichen 1 der Schlüssel 5 zu setzen und die Option "Freiwillige pauschale RV-Zuzahlungdas Kennzeichen: "Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ("Opt-out") und Bescheinigung liegt vor" zu aktivieren. Gleiches gilt für Arbeitnehmer in der Gleitzone, wenn die Rentenbeiträge vom gesamten sozialversicherungspflichtigen Entgelt berechnet werden sollen. 

Arbeitslosenversicherung

Hier geben Sie an, ob eine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung vorliegt. 

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Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung - unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel “0” oder “9” verwendet wird - stets mit “1” oder “2” zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht. Der Schlüssel "0" für die Pflegeversicherung kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert oder die geringfügig beschäftigt sind. Entsprechendes gilt für Personen, die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert sind. 

Berücksichtigungsfähige Kinder (im Kontext des PV-Beitrags)

Diese Funktion steht ab Build 6810 zur Verfügung.

Bei Auswahl "1 Voller Beitrag zur Pflegeversicherung" ist das Feld: "berücksichtigungsfähige Kinder" zu befüllen. Bitte holen Sie sich diese Information von Ihren Arbeitnehmer ein. Der Gesetzgeber unterscheidet den Beitragssatz bis zu 5 Kindern.

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Info
titleInfo:

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird der wird der Beitragssatz seit dem 01.07.2023 nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen somit generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 %. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. 

Weitere Informationen und eine Tabelle der Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 01.07.2023 erhalten Sie in unserer Hilfe: 

Kennzeichen "Nachweis der Elterneigenschaft zur Befreiung von der Beitragszuschlagspflicht liegt vor (nach KiBG)": 

Ist Liegt für den Arbeitnehmer ein Kinderfreibetrag hinterlegt, dann ist diese Option automatisch aktiviert und kann nicht bearbeitet werden. Ist auf der Steuerkarte kein Kinderfreibetrag eingetragen und es besteht die Elterneigenschaft, dann muss der Arbeitnehmer einen anerkannten Nachweis vorlegen. Dies kann z. B. durch einen anerkannten Nachweis die Elterneigenschaft vor, ist dieses Kennzeichen zu aktivieren. Ein anerkannter Nachweis kann zum Beispiel sein:

  • Geburtsurkunde bzw. internationale Geburtsurkunde
  • Abstammungsurkunde
  • Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamtes
  • Auszug aus dem Familienbuch / Familienstammbuch
  • steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Vaterschaftsanerkennungs- und Vaterschaftsfeststellungsurkunde
  • Adoptionsurkunde
  • Kindergeldbescheid der Bundesagentur für Arbeit - (Familienkasse-)
  • Erziehungsgeldbescheid
  • Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)
  • Sterbeurkunde des Kindes
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld

Weitere Kennzeichen

  • "Ohne Bezüge (Abrechnung über 1 % der Bezugsgröße laut SGB VI §162 Nr. 1 und SGB III § 342)" "Geringverdienerkennzeichen
  • "Beitragstragung aufgrund MobJob-AQTIV-Gesetz vom 10.12.2001 (SV- Beiträge werden vollständig vom Träger der Einrichtung übernommen)": dieses Kennzeichen steht bei Personengruppenschlüssel 105 oder 122 zur Verfügung, wenn das Geringverdienerkennzeichen aktiviert wurde. Dieses Kennzeichen bewirkt, dass die SV-Beiträge vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden.  
  • "Niedriglohnkennzeichen (mit Gleitzonenprüfung)" 
  • Das Kennzeichen entfällt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach dem 01.01.2020 begonnen wurde. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dann auch zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
  • "Saisonarbeitnehmer": Ab 01.01.2018 muss in Anmeldungen zur Sozialversicherung mitgeteilt werden, ob es sich um einen Saisonarbeitnehmer handelt. Saisonarbeitnehmer sind Beschäftigte mit ständigem Wohnsitz im Ausland, die für einen begrenzten Zeitraum eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen und nach deren Beendigung in ihr Heimatland zurückkehren. Das Kennzeichen ist nur für gesetzlich Versicherte zu übermitteln, daher wird das Kennzeichen bei privat Versicherten (Beitragsgruppenschlüssel Krankenversicherung = 0) nicht angeboten. Das Kennzeichen ist für folgende Personengruppenschlüssel nicht verfügbar: 109, 110 und 190."Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der RV" 
  • "Umlage abführen": Dieses Kennzeichen steht nur zur Verfügung, wenn Personengruppe 900, 901, 902 oder 903 ausgewählt wurde. 
Info
titleInfo:

Die gültigen Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben

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