Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register: "SV-Angaben" zur Verfügung. Hier werden Vorgaben in Bezug auf die Sozialversicherung hinterlegt. 

Personengruppe (...) 

Personengruppe: 

Nehmen Sie hier die Zuordnung des Arbeitnehmers in die entsprechende Personengruppe vor. 

Kennzeichen (abhängig von der gewählten Personengruppe):

Je nach gewählter Personengruppe stehen folgende Kennzeichen zur Verfügung: 

Kennzeichen: "Übergangsbereich"

Dieses Kennzeichen setzen Sie aktiv, wenn der Mitarbeiter in den Grenzen des Übergangsbereichs verdient. Ist dieses Kennzeichen aktiviert wird der Mitarbeiter aufgrund der Übergangsbereich-Regelung abgerechnet. 

Der gültige Wert hierfür wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben: Systemvorgaben SV (Lohn).


  • Die Obergrenze wird im "Übergangsbereich" zum 01.10.2022 von 1300 € auf 1600 € angehoben.
  • Für alle Mitarbeiter, die im Bereich von 520,01 € bis 1600 € verdienen, wird zum 01.10.2022 automatisch eine neue Abrechnungsvorgabe erstellt: Aufgrund der neuen Abrechnungsvorgabe resultiert hier automatisch eine 33er Ab- und 13er Anmeldung in der Sozialversicherung


Kennzeichen: "Familienversichert oder auf Antrag" 

Wird das Kennzeichen "Familienversichert oder auf Antrag" aktiviert, werden folgende Beiträge an die Bundesknappschaft (MiniJob Zentrale) abgeführt:


Weitere Kennzeichen

Für Personengruppe 105 und 108 steht das Kennzeichen "Kein freiwilliger AG KV-Zuschuss zur Verfügung. 

Für Studenten steht das Kennzeichen "Studentische Pflichtversicherung zur Verfügung. Wenn Sie dieses Kennzeichen aktivieren, wird kein Beitrag zur Krankenversicherung berechnet. 


Für Mitarbeiter, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, stehen folgende Personengruppen zur Verfügung

Personengruppe 900 SV-freier Arbeitnehmer 

Personengruppe 901 SV-freier Gesellschafter/Geschäftsführer 

Personengruppe 902 Studenten mit Besitzstandswahrung 

Personengruppe 903 Nicht SV-pflichtiges Praktikum 


Personenstatus

Für den Personenstatus kann einer der folgenden Werte hinterlegt werden:

Trifft der Sachverhalt 1 oder 2 zu, so wählen Sie den entsprechenden Eintrag. Ansonsten ist die Vorgabe (Keiner) einzutragen. 


Rentenart

Es kann zwischen folgenden Einträgen gewählt werden:

Das Programm führt eine Plausibilitätsprüfung für die gewählte Kombination zwischen Rentenart und Beitragsgruppenschlüssel durch. Wird eine nicht zulässige Kombination gewählt, erfolgt ein entsprechender Hinweis. 

Beitragsgruppenschlüssel (....) 

Der Beitragsgruppenschlüssel wird zur Kontrolle angezeigt. Über die nachfolgenden Menüpunkte passen Sie den Beitragsgruppenschlüssel dem jeweiligen Mitarbeiter an. 

Krankenversicherung

Hier wird das entsprechende Kennzeichen für den Pflichtbeitrag hinterlegt, welcher für den Arbeitnehmer abzuführen ist. Ist der Arbeitnehmer jedoch freiwillig versichert, so wählen Sie den Eintrag 0 oder 9.

Wurde 0 oder 9 gewählt, steht das Kennzeichen 

"ermäßigter Beitrag" 

zusätzlich zur Verfügung. Dieses Kennzeichen ist zu aktivieren, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist und der ermäßigte Beitragssatz zur KV berücksichtigt werden soll. 

Ist der Arbeitnehmer privat versichert, wählen Sie die 0. 

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung wird unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 

Haben Sie Arbeitnehmer, die eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausüben, muss das Kennzeichen 6 "Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte" eingetragen werden. Der gültige Prozentsatz für diese Pauschalabgabe wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 

Rentenversicherung

Standardmäßig ist hier der Schlüssel 1 einzutragen. Sollte ein Arbeitnehmer nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, wählen Sie den Schlüssel 0. 

Der Schlüssel "0" ist auch zu wählen, wenn die Beiträge zur Rentenversicherung nicht an die Pflichtkrankenkasse sondern an eine Versorgungseinrichtung abgeführt werden.

In dem Fall ist dann das Kennzeichen "Entrichtung von Beträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen" zu aktivieren.

Der Arbeitgeberzuschuss, welcher an diese Versorgungseinrichtung abgeführt wird, kann als Vertragsart hinterlegt werden, damit dieser automatisch in der Lohnabrechnung beachtet wird. Vertragsarten können über den Bereich STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - VERTRAGSABZÜGE eingerichtet werden. 

Haben Sie Arbeitnehmer, die eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausüben, hinterlegen Sie den Schlüssel 1 für die Berechnung eines Pauschalbetrages. Der gültige Prozentsatz für diese Pauschalabgabe wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben: 

Befreiung von der pauschalen RV-Zuzahlung 

Verzichtet ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausübt, auf die RV-Pflicht, ist der Schlüssel 5 zu setzen und das Kennzeichen: "Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ("Opt-out") und Bescheinigung liegt vor" zu aktivieren.

Arbeitslosenversicherung

Hier geben Sie an, ob eine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung vorliegt. 

Pflegeversicherung

Hinterlegen Sie den entsprechenden Schlüssel für die Pflegeversicherung. 

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung - unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel “0” oder “9” verwendet wird - stets mit “1” oder “2” zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht. Der Schlüssel "0" für die Pflegeversicherung kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert oder die geringfügig beschäftigt sind. Entsprechendes gilt für Personen, die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert sind. 

Berücksichtigungsfähige Kinder (im Kontext des PV-Beitrags)

Diese Funktion steht ab Build 6810 zur Verfügung.

Bei Auswahl "1 Voller Beitrag zur Pflegeversicherung" ist das Feld: "berücksichtigungsfähige Kinder" zu befüllen. Bitte holen Sie sich diese Information von Ihren Arbeitnehmer ein. Der Gesetzgeber unterscheidet den Beitragssatz bis zu 5 Kindern.

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird der wird der Beitragssatz seit dem 01.07.2023 nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen somit generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 %. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. 

Weitere Informationen und eine Tabelle der Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 01.07.2023 erhalten Sie in unserer Hilfe: 

Kennzeichen "Nachweis der Elterneigenschaft zur Befreiung von der Beitragszuschlagspflicht liegt vor (nach KiBG)": 

Liegt für den Arbeitnehmer durch einen anerkannten Nachweis die Elterneigenschaft vor, ist dieses Kennzeichen zu aktivieren. Ein anerkannter Nachweis kann zum Beispiel sein:

Weitere Kennzeichen

Die gültigen Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben.


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