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Die Jahresaktualisierung wird steht mit Programmversion 6871 Anfang Januar 2024zur Verfügung gestellt.

Mit dieser Version sind Abrechnungen für das neue Jahr möglich. Außerdem sind die neuen Sozialversicherungswerte sowie der steuerliche Programmablaufplan enthalten. Besondere Neuerungen werden zusätzlich herausgehoben auf dieser Seite vorgestellt.

Am 10. Januar 2024 , ab 10:00 Uhr möchten wir Sie auch gerne in einem kostenfreien Webinar fand unser kostenfreies Webinar zur Jahresaktualisierung für Anwenderinnen und Anwender der microtech Lohnbuchhaltung persönlich über die Inhalte der Jahresaktualisierung informieren.

Die Anmeldeseite für das Webinar erreichen Sie über den nachfolgenden Link:

Jahresaktualisierung Lohnbuchhaltung – Was ändert sich 2024?

statt. Die wichtigsten Fragen aus diesem Webinar haben wir für Sie noch einmal zusammengefasst: FAQ Jahresaktualisierung 2024.

Auch wenn dieses Webinar schon stattfand, können Sie sich die Aufzeichnung bei microtech anschauen: Jahresaktualisierung Lohnbuchhaltung – Was ändert sich 2024?

Das Handout der Präsentation können Sie auch direkt hier als PDF-Datei herunterladen:

View file
nameHandout_Lohnbuchhaltung Jahresaktualisierung 2024.pdf
height150


Inhaltsverzeichnis

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Table of Contents

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  • Im Anschluss sind die Clients neu zu starten und die Nettolohnberechnung durchzuführen: Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember erneut prüfen (PERSONAL - REGISTERKARTE: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - ABRECHNUNG - "Nur für aktuellen Monat durchführen...").Ggf. Nettolohnberechnung durchführen: Dies  Dies ist nur erforderlich, wenn das Update für die Jahresaktualisierung nach dem Jahresabschluss 2023 durchgeführt wurde. In diesem Falle werden die SV-Meldungen durch die Nettolohnberechnung erstellt.
  • Sozialversicherungs- und Unfallversicherungs-Meldungen versenden.
  • Druck der SV- und UV-Meldungen für die Mitarbeiter. 
  • Lohnsteuerbescheinigungen erstellen und versenden.
  • Mitarbeiter-Stammdaten auf Richtigkeit sowie Urlaubsanspruch für das neue Jahr prüfen.
  • Einzugsstellen-Stammdaten prüfen und gegebenenfalls Zusatzbeitrag hinterlegen.
  • Lohnartenstammdaten prüfen.
  • Weitere wichtige Punkte finden Sie auch im Artikel: Jahresabschluss Lohn & "Checkliste nach Dezember-Abrechnung". In dieser Checkliste erhalten Sie auch wichtige Informationen zum Ende der Bestandsschutzregelung. 

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Ab 01.01.2024 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen: 

Bereich

Aktueller Wert (2024) -

monatliche / jährliche Werte

 

Wert (2023) -

monatliche / jährliche Werte

Änderung im Vergleich zum Vorjahr -

jährliche Werte

Kranken- und Pflegeversicherung:   
alle Bundesländer (monatlich / jährlich):

5175,00 Euro im Monat / 62.100,00 Euro im Jahr

4.987,50 Euro / 59.850,00 Euro

Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Bisheriger Wert (2023): 59.850,00 Euro

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (monatlich / jährlich)5775,00 Euro im Monat / 69.300,00 Euro im Jahr5.550 Euro / 66.600,00 Euro

Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Bisheriger Wert (2023): 66.600,00 Euro

    
Renten- und Arbeitslosenversicherung:   
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 7550,00 Euro / 90.600,00 Euro7.300,00 Euro / 87.600,00 Euro

Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Bisheriger Wert (2023): 87.600,00 Euro

neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich):  7450,00 Euro / 89.400,00 Euro

 

7.100,00 Euro / 85.200,00 Euro

Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Bisheriger Wert (2023): 85.200,00 Euro

    
Bezugsgröße in der Sozialversicherung:   
alte Bundesländer (monatlich / jährlich):  3.535,00 Euro / 42.420,00 Euro3.395.00 Euro / 40.740,00 Euro

Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Bisheriger Wert (2023): 40.740,00 Euro

neue Bundesländer (monatlich / jährlich):

3.465,00 Euro / 41.580,00 Euro

3.290,00 Euro / 39.480,00 Euro

Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Bisheriger Wert (2023): 39.480,00 Euro


Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:

BereichWerte 2024Werte 2023Änderung
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt

 14,60 % / 14,00 %

14,60 % / 14,00 %

Keine Veränderung zum Vorjahr
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen)

1.70 %

1.60 %

Höher als im Vorjahr
Beitragszuschuss AG zur KV

421,77 Euro

403,99 Euro

Höher als im Vorjahr
Rentenversicherung: 18.60 %18.60 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Arbeitslosenversicherung:

 2,60 %

2,60 %

Keine Veränderung zum Vorjahr

Pflegeversicherung:

 3,40 %


Verteilung:

AG 1,70% / AN: 1,70 %


3,40 % (seit 01.07.2023)

3,05 % (bis 30.06.2023) 

Keine Veränderung seit der Erhöhung am 01.07.2023. Der gesetzliche Beitragssatz ist zum 01.07.2023 von 3,05 Prozent auf 3,40 % angestiegen.
Pflegeversicherung Sachsen:

 3,40 %


Verteilung Sachsen:

AN 2,20 % / AG 1,20%

3,40 %

Verteilung Sachsen (seit 01.07.2023):

AN 2,20 % / AG 1,20%

Verteilung Sachsen (bis 30.06.2023):

AG 1,025 % / AN 2,025 %

Keine Veränderung seit der Erhöhung am 01.07.2023. Der gesetzliche Beitragssatz ist zum 01.07.2023 von 3,05 Prozent auf 3,40 % angestiegen.

zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben:

Note
titleBeachten Sie:

Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 %. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. Die Entlastung ist auf maximal 1,0 Prozent begrenzt. Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das entsprechende Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Weitere Infos in der Hilfe:

Externe Quelle:

 0,6 %0,6 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Insolvenzgeldumlage:  0,06 %0,06 %Keine Veränderung zum Vorjahr

Pauschale Krankenversicherung:

Info
titleInfo:

Für geringfügig Beschäftigte bezahlen Sie pauschalierte Beiträge.


 13,00 %13,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr

Pauschale Rentenversicherung:

Info
titleInfo:

Für geringfügig Beschäftigte bezahlen Sie pauschalierte Beiträge.

 15,00 %15,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr

Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte):

 5,00 %5,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte):  5,00 %5,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft):  2,00 %2,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr

monatliche Geringfügigkeitsgrenze:

Info
titleInfo:

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro. Dies hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze und den Übergangsbereich (früher Gleitzone).


 538,00 Euro520,00 Euro

Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 538,00 Euro.

monatliche Geringverdienergrenze:  325,00 Euro325,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr
Übergangsbereich

Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 538,01 und 2.000 Euro liegt.

für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 520,01 Euro und 2.000,00 Euro liegt.

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde auf 538,00 Euro angehoben.

Faktor F: 

Info
titleInfo:

Der Gleitzonenfaktor "Faktor F" wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berechnet und bekannt gegeben. Die Berechnung ergibt sich, indem der Wert 28 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das jeweilige Jahr geteilt wird und eine Rundung auf die vierte Dezimalstelle erfolgt.

Note
titleBeachten Sie:

Durch das Ende der Bestandschutzregelung für Beschäftigte mit einem Verdienst zwischen 450,01 Euro und 520,00 Euro, die zum 31.12.2023 außer Kraft tritt, wird der Faktor FÜ ersatzlos gestrichen. Ab Januar 2024 müssen diese Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigte abgerechnet werden.

0,68460,6922Wert geringer zum Vorjahr
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt: mind. 175,00 Euromind. 175,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr
Vollarbeiterrichtwert

1490 Stunden

1540 StundenWert geringer zum Vorjahr

2. Lohnbuchhaltung: Wichtige Änderungen

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Weitere allgemeine Informationen zum Erfassen einer Haupt-/Nebenbeschäftigung erhalten Sie in unserer Online-Hilfe: https://hilfe.microtech.de/x/04Xo Allgemein (Abrechnungsvorgaben).


2.1.2.2 Prüfung auf Anwendung des Übergangsbereichs bei Vorliegen von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (EGA) ohne laufendes Entgelt (z. B. durch Krankheit)

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  • 1.1 Ehegatte des meldenden Einzelunternehmers
  • 1.2 eingetragener Lebenspartner des meldenden Einzelunternehmers nach dem LPartG
  • 1.3 leibliches Kind des meldenden Einzelunternehmers
  • 1.4 Adoptivkind des meldenden Einzelunternehmers
  • 1.5 Enkelkind/ Urenkel des meldenden Einzelunternehmers

2.4.

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2 Umbenennung Statuskennzeichen 2: Geschäftsführender Gesellschafter der meldenden GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)

In der Abrechnungsvorgabe wurde auf dem Register: "SV-Angaben" im Feld: "Statuskennzeichen" der Eintrag ""2 Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH" umbenannt: "2 geschäftsführender Gesellschafter der meldenden GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)".

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