...
Info | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
| ||||||
Die Jahresaktualisierung wird steht mit Programmversion 6871 Anfang Januar 2024zur Verfügung gestellt. Mit dieser Version sind Abrechnungen für das neue Jahr möglich. Außerdem sind die neuen Sozialversicherungswerte sowie der steuerliche Programmablaufplan enthalten. Besondere Neuerungen werden zusätzlich herausgehoben auf dieser Seite vorgestellt. Am 10. Januar 2024 , ab 10:00 Uhr möchten wir Sie auch gerne in einem kostenfreien Webinar fand unser kostenfreies Webinar zur Jahresaktualisierung für Anwenderinnen und Anwender der microtech Lohnbuchhaltung persönlich über die Inhalte der Jahresaktualisierung informieren. Die Anmeldeseite für das Webinar erreichen Sie über den nachfolgenden Link: Jahresaktualisierung Lohnbuchhaltung – Was ändert sich 2024?statt. Die wichtigsten Fragen aus diesem Webinar haben wir für Sie noch einmal zusammengefasst: FAQ Jahresaktualisierung 2024. Auch wenn dieses Webinar schon stattfand, können Sie sich die Aufzeichnung bei microtech anschauen: Jahresaktualisierung Lohnbuchhaltung – Was ändert sich 2024? Das Handout der Präsentation können Sie auch direkt hier als PDF-Datei herunterladen:
|
Inhaltsverzeichnis
...
Table of Contents
...
- Im Anschluss sind die Clients neu zu starten und die Nettolohnberechnung durchzuführen: Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember erneut prüfen (PERSONAL - REGISTERKARTE: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - ABRECHNUNG - "Nur für aktuellen Monat durchführen...").Ggf. Nettolohnberechnung durchführen: Dies Dies ist nur erforderlich, wenn das Update für die Jahresaktualisierung nach dem Jahresabschluss 2023 durchgeführt wurde. In diesem Falle werden die SV-Meldungen durch die Nettolohnberechnung erstellt.
- Sozialversicherungs- und Unfallversicherungs-Meldungen versenden.
- Druck der SV- und UV-Meldungen für die Mitarbeiter.
- Lohnsteuerbescheinigungen erstellen und versenden.
- Mitarbeiter-Stammdaten auf Richtigkeit sowie Urlaubsanspruch für das neue Jahr prüfen.
- Einzugsstellen-Stammdaten prüfen und gegebenenfalls Zusatzbeitrag hinterlegen.
- Lohnartenstammdaten prüfen.
- Weitere wichtige Punkte finden Sie auch im Artikel: Jahresabschluss Lohn & "Checkliste nach Dezember-Abrechnung". In dieser Checkliste erhalten Sie auch wichtige Informationen zum Ende der Bestandsschutzregelung.
...
Ab 01.01.2024 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:
Bereich | Aktueller Wert (2024) - monatliche / jährliche Werte
| Wert (2023) - monatliche / jährliche Werte | Änderung im Vergleich zum Vorjahr - jährliche Werte |
---|---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung: | |||
alle Bundesländer (monatlich / jährlich): | 5175,00 Euro im Monat / 62.100,00 Euro im Jahr | 4.987,50 Euro / 59.850,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr Bisheriger Wert (2023): 59.850,00 Euro |
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (monatlich / jährlich) | 5775,00 Euro im Monat / 69.300,00 Euro im Jahr | 5.550 Euro / 66.600,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr Bisheriger Wert (2023): 66.600,00 Euro |
Renten- und Arbeitslosenversicherung: | |||
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): | 7550,00 Euro / 90.600,00 Euro | 7.300,00 Euro / 87.600,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr Bisheriger Wert (2023): 87.600,00 Euro |
neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): | 7450,00 Euro / 89.400,00 Euro
| 7.100,00 Euro / 85.200,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr Bisheriger Wert (2023): 85.200,00 Euro |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung: | |||
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): | 3.535,00 Euro / 42.420,00 Euro | 3.395.00 Euro / 40.740,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr Bisheriger Wert (2023): 40.740,00 Euro |
neue Bundesländer (monatlich / jährlich): | 3.465,00 Euro / 41.580,00 Euro | 3.290,00 Euro / 39.480,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr Bisheriger Wert (2023): 39.480,00 Euro |
Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:
Bereich | Werte 2024 | Werte 2023 | Änderung | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt | 14,60 % / 14,00 % | 14,60 % / 14,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen) | 1.70 % | 1.60 % | Höher als im Vorjahr | ||||||||||
Beitragszuschuss AG zur KV | 421,77 Euro | 403,99 Euro | Höher als im Vorjahr | ||||||||||
Rentenversicherung: | 18.60 % | 18.60 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Arbeitslosenversicherung: | 2,60 % | 2,60 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Pflegeversicherung: | 3,40 % Verteilung: AG 1,70% / AN: 1,70 % | 3,40 % (seit 01.07.2023) 3,05 % (bis 30.06.2023) | Keine Veränderung seit der Erhöhung am 01.07.2023. Der gesetzliche Beitragssatz ist zum 01.07.2023 von 3,05 Prozent auf 3,40 % angestiegen. | ||||||||||
Pflegeversicherung Sachsen: | 3,40 % Verteilung Sachsen: AN 2,20 % / AG 1,20% | 3,40 % Verteilung Sachsen (seit 01.07.2023): AN 2,20 % / AG 1,20% Verteilung Sachsen (bis 30.06.2023): AG 1,025 % / AN 2,025 % | Keine Veränderung seit der Erhöhung am 01.07.2023. Der gesetzliche Beitragssatz ist zum 01.07.2023 von 3,05 Prozent auf 3,40 % angestiegen. | ||||||||||
zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben:
| 0,6 % | 0,6 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Insolvenzgeldumlage: | 0,06 % | 0,06 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Pauschale Krankenversicherung:
| 13,00 % | 13,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Pauschale Rentenversicherung:
| 15,00 % | 15,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % | 5,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % | 5,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): | 2,00 % | 2,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
monatliche Geringfügigkeitsgrenze:
| 538,00 Euro | 520,00 Euro | Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 538,00 Euro. | ||||||||||
monatliche Geringverdienergrenze: | 325,00 Euro | 325,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Übergangsbereich | Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 538,01 und 2.000 Euro liegt. | für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 520,01 Euro und 2.000,00 Euro liegt. | Die Geringfügigkeitsgrenze wurde auf 538,00 Euro angehoben. | ||||||||||
Faktor F:
| 0,6846 | 0,6922 | Wert geringer zum Vorjahr | ||||||||||
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt: | mind. 175,00 Euro | mind. 175,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Vollarbeiterrichtwert | 1490 Stunden | 1540 Stunden | Wert geringer zum Vorjahr |
2. Lohnbuchhaltung: Wichtige Änderungen
...
Weitere allgemeine Informationen zum Erfassen einer Haupt-/Nebenbeschäftigung erhalten Sie in unserer Online-Hilfe: https://hilfe.microtech.de/x/04Xo Allgemein (Abrechnungsvorgaben).
2.1.2.2 Prüfung auf Anwendung des Übergangsbereichs bei Vorliegen von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (EGA) ohne laufendes Entgelt (z. B. durch Krankheit)
...
- 1.1 Ehegatte des meldenden Einzelunternehmers
- 1.2 eingetragener Lebenspartner des meldenden Einzelunternehmers nach dem LPartG
- 1.3 leibliches Kind des meldenden Einzelunternehmers
- 1.4 Adoptivkind des meldenden Einzelunternehmers
- 1.5 Enkelkind/ Urenkel des meldenden Einzelunternehmers
2.4.
...
2 Umbenennung Statuskennzeichen 2: Geschäftsführender Gesellschafter der meldenden GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)
In der Abrechnungsvorgabe wurde auf dem Register: "SV-Angaben" im Feld: "Statuskennzeichen" der Eintrag ""2 Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH" umbenannt: "2 geschäftsführender Gesellschafter der meldenden GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)".
...