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Unterliegt der Arbeitnehmer der Umlagepflicht nach U1 und ist für diesen Arbeitnehmer für einen Zeitraum die Fehlzeit 10.3 Entgeltzahlung nach U1 eingetragen, dann wird in den Vorgaben der Abrechnung im Abschnitt "Tage für Lohnfortzahlung" die Anzahl der Tage im Feld: "U1 Tage" ausgewiesen. Diese finden Sie im Bereich: PERSONAL - BRUTTOLOHNERFASSUNG UND LOHNKONTO - Schaltfläche: Erfassen der Abrechnung (Bruttolohnerfassung / Lohnkonto).
Der Erstattungsbetrag wird berechnet, wenn zusätzlich in der Lohnart, welche die Basis für die Berechnung des Erstattungsbetrages darstellt, die Option: "Berücksichtigung für Lohnfortzahlung" aktiviert ist.
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Info | ||
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Diese Einstellung finden Sie im Bereich: STAMMDATEN - LOHNARTEN steht im Lohnarten-Datensatz auf dem Register: "Weitere Kennzeichen" der Bereich: "Berücksichtigung für Lohnfortzahlung" zur Verfügung. Weitere Informationen zu dieser Option erhalten Sie in folgendem Hilfe-Artikel: Einstellungen xEinstellungen in den Lohnarten (Lohnfortzahlung / Erstattung). |
Die Erfassungsmaske zur Fehlzeit 10.3 ist folgendermaßen aufgebaut:
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Die Auswahl "Elternzeit" erzeugt nachfolgende Meldungen.
17 | Anmeldung wegen Beginn einer Elternzeit | Mit dieser "Beginn-Meldung" wird nur der Beginn der Elternzeit gemeldet. |
Meldung 37: | ||||||
37 | Abmeldung wegen Ende einer Elternzeit | Die Meldung wird fällig, wenn die Elternzeit tatsächlich beendet ist (mit der nächsten Entgeltabrechnung oder innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Elternzeit). | ||||
52 | Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit | Wenn der Vater die Elternzeit in Anspruch nimmt und aus diesem Grund seine Beschäftigung unterbricht, ist eine Meldung mit Abgabegrund 52 zu erstatten. | ||||
Meldegründe bei Sonderfall: Krankenkassenwechsel bei Elternzeit | ||||||
11 | Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel | Wird die Krankenkasse gewechselt, wird zu Beginn der Elternzeit die Meldung "17" erzeugt und mit Beginn des Krankenkassenwechsels noch einmal die "17" erzeugt, damit auch die neue Krankenkasse die Meldung hat. Die bisherige Krankenkasse erhält Meldung "31". Nach Ende der Elternzeit kommt die Meldung "37" nur an die neue Krankenkasse. | ||||
31 | Abmeldung wg. Krankenkassenwechsel |
Info | ||
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Die Meldungen werden beim Monatsabschluss erzeugt. Die Meldung kann auch durch Öffnen der Mitarbeiter-Stammdaten anschließenden Speichern erzeugt werden. Der Versand erfolgt über die SV-Meldungen: https://hilfe.microtech.de/x/MYbo. Nach Beendigung des Assistenten erhalten Sie weitere Informationen in der Zusammenfassung. |
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