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Die Software hat keinen Einfluss auf den Datenbestand, der beim ElStEr-Rechenzentrum vorliegt und über diese Funktion heruntergeladen werden kann. Abgerufene Daten werden nach zwei Monaten auf dem ElStEr-Server gelöscht. Bei Aktivierung des Kennzeichen für den "Erneuten Abruf", erfolgt ein entsprechender Vermerk sowohl im Abruf-Protokoll als auch in den Parametern zum ELStAM-Abruf. |
4) Verarbeiten der eingegangen ELStAM Daten
Die Übernahme der Daten erfolgt mittels der Funktion: "Externe Meldungen verarbeiten". Der Aufruf erfolgt über:
PERSONAL - STAMMDATEN - Register: MITARBEITER - Registerkarte: START – Bereich: SCHNELLWAHL oder Schaltfläche: WEITERE - Eintrag: EXTERNE MELDUNGEN VERARBEITEN.
5) Abschließend Einsicht der Anmeldebestätigung mit den ELStAM Daten in den Mitarbeiter-Stammdaten
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Ihre manuelle Eingabe der Lohnsteuerdaten in der Abrechnungsvorgabe auf dem Register „Steuer“ wird dabei nicht angepasst. Wenn Sie manuelle Änderungen vornehmen, dann werden diese nicht für die Abrechnung übernommen. Sobald ein Mitarbeiter über ELStAM angemeldet ist, dann zählt immer die Angabe von ELStAM. ELStAM übersteuert die Angaben in der Abrechnungsvorgabe. |
6) Abmeldung
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von Arbeitsnehmern bei Beschäftigungsende
Die Abmeldung eines Arbeitnehmers bei Beschäftigungsende ist unverzüglich auszuführen.
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