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Für die Prüfung des Feldes "Land“ der Lieferanschrift wählen Sie hier das entsprechende Land aus. 

Info
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Informationen zur automatischen Prüfung der Steuerkategorie finden Sie in der Online Hilfe unter Automatische Zuweisung der Steuerkategorie.

Beispiel:

Ein Beispiel soll den Zusammenhang verdeutlichen zwischen den Vorgaben in den Feldern "Rechnungsanschrift“ und "Lieferanschrift“: 

...

3. "Leeres Feld" (nicht vergeben) & Österreich 

Im Vorgang wird Deutschland & Österreich eingegeben und entsprechend wird 1. Deutschland & Österreich benutzt und vorgeschlagen 

B. Parameter Vorgaben wären: 

...

3. Deutschland & Österreich

Im Vorgang wird Deutschland & Österreich eingegeben und entsprechend wird 1. Deutschland & "Leeres Feld" (nicht vergeben) benutzt und vorgeschlagen 

Mit den Schaltflächen 

und 

...

Wählen Sie hier die Steuerkategorie aus, die dem Land zugeordnet werden soll. Die Vorgaben der Umsatzsteuerkategorien finden Sie unter: PARAMETER - SONSTIGE – UMSATZSTEUERKATEGORIEN.

Info
titleInfo:

Die Vorgaben für Inland sowie Ausland-EU dienen dazu, die Verwendung der entsprechenden Steuerkategorien zu steuern. Um ein weiteres Land der Steuerkategorie Ausland-EU zuzuweisen, können Sie einen entsprechenden Datensatz erstellen, in dem Sie das Land im Feld "Lieferanschrift“ hinterlegen.
Für die Steuerkategorie "Ausland“ muss bei den Vorgaben kein Eintrag erstellt werden, sie wird immer verwendet, wenn das Land weder der Steuerkategorie "Inland“ noch "Ausland-EU“ zugeordnet ist.

One-Stop-Shop - abweichende Steuerschlüssel ("für ausgewähltes Land")

Dieser Bereich ist nur für Sie relevant, wenn Sie am OSS-Verfahren teilnehmen:

Dem entsprechenden Wert des Inland-Steuerschlüssel ist der zugehörige Wert des Steuerschlüssels für die EU-Umsatzsteuer zuzuordnen. Dies kann je nach eingesetzter Ausbaustufe der Software händisch oder über einen Assistenten erfolgen. Das genaue vorgehen ist in folgendem Hilfe-Artikel beschrieben: One-Stop-Shop-Verfahren. Die Werte für die jeweiligen Zuordnungen erfahren Sie auf der Website der EU: https://ec.europa.eu/taxation_customs/tedb/taxSearch.html (Externer Link).


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Postleitzahlen für umsatzsteuerfreie Gebiete

Damit Adressen, die sich in einem steuerfreien Gebiet befinden, bereits bei der Adress-Neuanlage die korrekte Umsatzsteuer-Kategorie automatisch zugeordnet wird,

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können in der entsprechenden Kategorie auf dem Register: "Vorgaben" die betroffenen Postleitzahlen / Postleitzahlenbereiche hinterlegt werden:

  • Sind mehrere Postleitzahlen innerhalb einer Kategorie betroffen, werden diese durch Komma getrennt eingegeben.
  • Postleitzahlenbereiche können ebenfalls hinterlegt werden ('-').

Beispiel

Innerhalb von Deutschland ist "Helgoland" ein steuerfreies Gebiet. In den "Landeszuweisungen für Umsatzsteuerkategorie" wird in der Kategorie "Inland" im Bereich "Postleitzahlen für umsatzsteuerfreie Gebiete die Postleitzahl 27498 eingetragen.
Umsatzsteuer-Meldung für das Ausland

Weitere Informationen in folgendem Bereich der Hilfe: Zuweisen der Steuerkategorie bei steuerfreien Ländern.

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