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Falls Sie dazu verpflichtet oder berechtigt sind, den Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen, nehmen Sie die notwendigen Einstellungen in Ihrer microtech Software vor der Dezember-Abrechnung vor.

Dazu aktivieren Sie in der aktuellen Abrechnungsvorgabe der Mitarbeiter das "Lohnsteuerjahresausgleichskennzeichen" (PERSONAL – STAMMDATEN – MITARBEITER – "Lohn/Abrechnungsdaten" – Abrechnungsvorgaben – Register: "Steuer"). Weitere Informationen zum Sachverhalt "Lohnsteuerjahresausgleich durchführen" entnehmen Sie bitte dem Weitere Informationen zum Lohnsteuerjahresausgleich entnehmen Sie folgenden Kapitel: Lohnsteuerjahresausgleich.

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Überprüfen Sie, ob Sie im aktuellen Jahr auch noch bzw. wieder der Umlagepflicht zur U1 unterliegen. Aktualisieren Sie die Zusatzbeiträge und die Umlagesätze bei Ihren zuständigen Krankenkassen. Im Bereich PERSONAL – STAMMDATEN – Register "Einzugsstellen" – Einzugsstelle öffnen – Register "Umlagesätze" und/oder "Zusatzbeitrag ab 01.01.2019" – Schaltfläche BEITRÄGE HOLEN.

Weitere Infos:

Note
titleBeachten Sie:

Bei Verwendung von ermäßigten oder erhöhten Umlagesätzen U1 müssen Sie diese manuell hinterlegen. 

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  • Bei der Anhebung der unteren monatlichen Entgeltgrenzen des Übergangsbereichs von monatlich 450,01 Euro auf 520,00 Euro galten Bestandsschutzregelungen, welche grundsätzlich die weitere Anwendung des bis zum 30.09.2022 geltenden Rechts sicherstellten.
  • Aufgrund dieser Bestandsschutzregelungen blieb die Versicherungspflicht für mehr als geringfügig Beschäftigte in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung über den 30.09.2022 hinaus - bis zum 31.12.2023 - erhalten.
  • Diese Regelung läuft nun aus und kann für Abrechnungen ab 01.01.2024 nicht mehr angewandt werden.
  • Sie erhalten einen Hinweis in der Software für betroffene Mitarbeiter-Datensätze. Kopieren Sie die Abrechnungsvorgabe des betroffenen MitarbeiterÄndern Sie die Abrechnungsvorgabe zum 01.01.2024 des betroffenen Mitarbeiters, um eine Abrechnung unter den neuen Vorgaben anzulegen. Wiederholen Sie dies diese Schritte für alle Mitarbeiter, die vom Ende der Bestandsschutzregelung betroffen sind.

⚠️ Im Einzugsstellen-Datensatz (Krankenkassen) die Zahlungsart prüfen und Datum des SEPA-Mandats für Überweisung nachtragen

In den Einzugsstellen wurde auf dem Register: "Bank / Lfz. / FiBu" das Feld: "SEPA-Mandat gültig ab" neu eingebracht. 

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Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass bei Einzugsstellen mit der Zahlungsart einer Lastschrift zwingend ein gefülltes Datumsfeld besitzen müssen, da ohne dieses Feld der jeweilige Datensatz in den Einzugsstellen als fehlerhaft gewertet wird.
An dieser Stelle muss ein Datum eingegeben werden. Im Anschluss werden die Daten mit Abgabegrund 2 geschlüsselt und können über die Meldung zum Arbeitgeberkonto übermittelt werden.

Weitere Informationen in unserer Online-Hilfe zur Jahresaktualisierung 2024:

5. Spätestens bis zum 16.02. 

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