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Partnerschaftsvertrag nach Brexit: Die Einigung zum zukünftigen Verhältnis


Tip
titleTipp:

Diese Seiten der zuständigen Behörden werden regelmäßig aktualisiert. Beobachten Sie deshalb die aktuelle Entwicklung diesbezüglich.



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Sonderstatus Nordirland

Mit dem Austrittsabkommens gilt für Nordirland ein Sonderstatus auch über den 31.12.2020 hinaus:

Es existiert im Fall Nordirland ein Unterschied zwischen:

  • Lieferungen: Werden weiterhin wie "EU-Ausland" gehandhabt, gekennzeichnet mit einer USt-ID-Nummer und Präfix "XI"
  • Sonstige Leistungen nach Paragraph 3a Abs. 2 UStG. sind ab 01.01.2021 nicht mehr als EU-Ausland zu handhaben und besitzen deshalb keine USt-ID

Quelle: BMF-Schreiben vom 10.12.2020 (Externer Link - hier auch weitere Informationen).


Nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreiches gilt ab dem 01.01.2021 das Folgende:

  • Im Warenverkehr mit Großbritannien (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) sind Zollanmeldungen abzugeben. Hierbei ist weiterhin der Ländercode „GB“ (Vereinigtes Königreich) zu verwenden
  • Der Warenverkehr mit dem Teilgebiet Nordirland 
    • ist zur Intrahandelsstatistik zu melden
    • Bei der Angabe des Ursprungslandes ist der Länder-Code „XI“ in Bezug auf den Versendungs- bzw. Bestimmungsmitgliedstaat sowie der Code „GB“ zu verwenden.  

Quelle: Statistisches Bundesamt, Änderungen im Länderverzeichnis für Außenhandelsstatistik (Externer Link - hier auch weitere Informationen).



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ISO-Bezeichung: Vergeben Sie hier das Kürzel "XI".

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Register: INFO

In diesem Register müssen für "Nordirland" die folgenden Kennzeichen deaktiviert sein:

  • EU-Mitglied
  • A1 Mitglied

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Speichern Sie im Anschluss Ihre Angaben in der Länderdatenbank.

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  • EU-Mitglied-Kennzeichen deaktiviert
  • A1 Mitglied-Kennzeichen deaktiviert

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Speichern Sie anschließend Ihre Angaben.

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  • Arbeitnehmer, die bereits vor 31.12.2020 in GB UK tätig sind und den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen, gelten die bisherigen Regelungen weiter
  • Bei Entsendungen, die bis zum 31.12.2020 beginnen, kann die A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate ausgestellt werden 
Note
titleBeachten Sie:

Was mit Entsendungen ist, die nach dem 31.12.2020 beginnen, dazu siehe:

Archiv: Jahresaktualisierung 2021 (siehe hierzu: 2.19 Entsendungen in das Vereinigte Königreich (nach Brexit))

Informationen des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europa/Brexit/Fragen-und-Antworten/faq-artikel.html (Externer Link)

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Kopieren Sie den Eintrag für das Vereinigte Königreich über die Schaltfläche: NEU - Untereintrag: KOPIEREN, um einen Eintrag für Nordirland anzulegen.

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In der Erfassungsmaske ändern Sie die Lieferanschrift auf den zuvor angelegten Eintrag: "Nordirland". Die Kategorie muss hier auf "3 Ausland-EU" stehen. Vergeben Sie auch eine Bezeichnung, z. B.: "Nordirland (Sonderstatus: Lieferungen wie EU)".

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Speichern Sie und schließen Sie die Angaben.

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Öffnen Sie nun den Eintrag: "Ausland EU (Vereinigtes Königreich)".

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  • In der Erfassungsmaske ändern Sie die "Vorgabe für Umsatzsteuerkategorie" auf "2 Ausland"

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  • Sollte in der Bezeichnung:

...

  • "Ausland EU (Vereinigtes Königreich)"

...

  • stehen,

...

  • ändern Sie den Eintrag auf z. B. : "Ausland (Vereinigtes Königreich)"

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Info
titleInfo:

Weitere Informationen erhalten Sie im Kapitel: Landeszuweisungen für Umsatzsteuerkategorie. Weiterführend: Automatische Zuweisung der Steuerkategorie.

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Hinsichtlich der Steuerkategorie müssen auch bestehende Adressen und Vorgänge auf diese beiden Einträge in der Länderdatenbank aufgeteilt werden.

Note
titleBeachten Sie:

Je nachdem welche Art von Leistung vorliegt, ist für einen Adressdatensatz / Vorgang in mit Lieferadresse "Nordirland" entweder

  • "Nordirland" oder
  • "Vereinigtes Königreich"

als Eintrag zu wählen!

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Nach dem Ändern der Länderangabe in der Lieferanschrift der Adresse erfolgt eine Abfrage zur Umsatzsteuerkategorie.

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