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Je nach gewählter Personengruppe stehen folgende Kennzeichen zur Verfügung: 

Kennzeichen: "Übergangsbereich"

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Dieses Kennzeichen setzen Sie aktiv, wenn der Mitarbeiter in den Grenzen des Übergangsbereichs verdient.

bzw. Kennzeichen: "Gleitzone" (bis 30.06.2019)

Ist dieses Kennzeichen aktiviert wird der Mitarbeiter aufgrund der Übergangsbereich-Regelung abgerechnet. 

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Der gültige Wert hierfür wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben: Systemvorgaben SV (Lohn).


Die "Gleitzone" wird zum 01.07.2019 durch den "Übergangsbereich" abgelöst. Die Software wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angepasst.
Note
titleBeachten Sie:
  • Die Obergrenze wird im "Übergangsbereich" zum 01.0710.2019 2022 von 850 1300 € auf 1300 1600 € angehoben.
  • Für alle Mitarbeiter, die im Bereich von 450520,01 01 € bis 850,00 1600 € verdienen, wird zum 01.0710.2019 2022 automatisch eine neue Abrechnungsvorgabe erstellt: Aufgrund der neuen Abrechnungsvorgabe resultiert hier automatisch eine 33er Ab- und 13er Anmeldung in der Sozialversicherung.

Kennzeichen: "Bestandsschutz 2012/2013" und "Familienversichert oder auf Antrag":

Für "Bestandsfälle", die

  • bereits am 31.12.2012 eine mehr als geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt von mehr als 400,00 EUR aber nicht mehr als 450,00 EUR ausübten und
  • für die ab 01.01.2013 wegen Krankenversicherungsfreiheit (wegen Familienversicherung oder auf Antrag) Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen sind, steht das Kennzeichen "Familienversichert oder auf Antrag..." zur Verfügung.

Das Kennzeichen " steht unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung:

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...


Kennzeichen: "Familienversichert oder auf Antrag" 

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  • der pauschale Beitrag zur KV
  • die anfallenden Umlagen
  • die Insolvenzgeldumlage

Kennzeichen Übergangsbereich (ab 01.07.2019) / Kennzeichen: "Geringverdienerkennzeichen" (bis 30.06.2019)

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Weitere Kennzeichen

Für Personengruppe 105 und 108 steht das Kennzeichen "Kein freiwilliger AG KV-Zuschuss zur Verfügung. 

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Für den Personenstatus kann einer der folgenden Werte hinterlegt werden:

  • (Keiner)
  • 1 Ehegatte1 Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem LPartG und Abkömmlinge des Arbeitgebers/Abkömmling
  • 2 Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH

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Hier wird das entsprechende Kennzeichen für den Pflichtbeitrag hinterlegt, welcher für den Arbeitnehmer abzuführen ist. Ist der Arbeitnehmer jedoch freiwillig versichert, so wählen Sie den Eintrag 0 oder 9.

  • Der Schlüssel "0" muss gewählt werden, wenn der Arbeitnehmer die Beiträge selbst abführt
  • Der Schlüssel "9" muss gewählt werden, wenn die Beiträge durch das Unternehmen abgeführt werden.

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Standardmäßig ist hier der Schlüssel 1 einzutragen. Sollte ein Arbeitnehmer nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, wählen Sie den Schlüssel 0. 

Note
titleBeachten Sie:

Der Schlüssel "0" ist auch zu wählen, wenn die Beiträge zur Rentenversicherung nicht an die Pflichtkrankenkasse sondern an eine Versorgungseinrichtung abgeführt werden.

In dem Fall ist dann das Kennzeichen "Entrichtung von Beträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen" zu aktivieren.

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Der Arbeitgeberzuschuss, welcher an diese Versorgungseinrichtung abgeführt wird, kann als Vertragsart hinterlegt werden, damit dieser automatisch in der Lohnabrechnung beachtet wird. Vertragsarten können über den Bereich STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - VERTRAGSABZÜGE eingerichtet werden. 

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Verzichtet ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausübt, auf die SVRV-Pflicht, ist für die Rentenversicherung der Schlüssel 5 zu setzen und das Kennzeichen: "Erklärung zum Verzicht Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ("Opt-out") und Bescheinigung liegt vor" zu aktivieren.

Arbeitslosenversicherung

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Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung - unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel “0” oder “9” verwendet wird - stets mit “1” oder “2” zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht. Der Schlüssel "0" für die Pflegeversicherung kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert oder die geringfügig beschäftigt sind. Entsprechendes gilt für Personen, die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert sind

Berücksichtigungsfähige Kinder (im Kontext des PV-Beitrags)

Diese Funktion steht ab Build 6810 zur Verfügung.

Bei Auswahl "1 Voller Beitrag zur Pflegeversicherung" ist das Feld: "berücksichtigungsfähige Kinder" zu befüllen. Bitte holen Sie sich diese Information von Ihren Arbeitnehmer ein. Der Gesetzgeber unterscheidet den Beitragssatz bis zu 5 Kindern.

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Info
titleInfo:

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird der wird der Beitragssatz seit dem 01.07.2023 nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen somit generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 %. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. 

Weitere Informationen und eine Tabelle der Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 01.07.2023 erhalten Sie in unserer Hilfe: 

Kennzeichen "Nachweis der Elterneigenschaft zur Befreiung von der Beitragszuschlagspflicht liegt vor (nach KiBG)": 

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  • "Ohne Bezüge (Abrechnung über 1 % der Bezugsgröße laut SGB VI §162 Nr. 1 und SGB III § 342)" 
  • "Beitragstragung aufgrund Job-AQTIV-Gesetz vom 10.12.2001 (SV- Beiträge werden vollständig vom Träger der Einrichtung übernommen)": dieses Kennzeichen steht bei Personengruppenschlüssel 105 oder 122 zur Verfügung, wenn das Geringverdienerkennzeichen aktiviert wurde. Dieses Kennzeichen bewirkt, dass die SV-Beiträge vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden. Das Kennzeichen entfällt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach dem 01.01.2020 begonnen wurde. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dann auch zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
  • "Saisonarbeitnehmer": Ab 01.01.2018 muss in Anmeldungen zur Sozialversicherung mitgeteilt werden, ob es sich um einen Saisonarbeitnehmer handelt. Saisonarbeitnehmer sind Beschäftigte mit ständigem Wohnsitz im Ausland, die für einen begrenzten Zeitraum eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen und nach deren Beendigung in ihr Heimatland zurückkehren. Das Kennzeichen ist nur für gesetzlich Versicherte zu übermitteln, daher wird das Kennzeichen bei privat Versicherten (Beitragsgruppenschlüssel Krankenversicherung = 0) nicht angeboten. Das Kennzeichen ist für folgende Personengruppenschlüssel nicht verfügbar: 109, 110 und 190.
  • "Umlage abführen": Dieses Kennzeichen steht nur zur Verfügung, wenn Personengruppe 900, 901, 902 oder 903 ausgewählt wurde. Das Kennzeichen "Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der RV" stand bis 30.06.2019 in bestimmten Konstellationen zur Verfügung. Für die Abrechnungsvorgaben ab dem dem 01.07.2019 steht dieses nicht mehr zur Verfügung und wird - im Hintergrund der Software - ab diesem Zeitpunkt automatisch deaktiviert.
Info
titleInfo:

Die gültigen Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben.

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