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Für das Hinterlegen von Information in Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz ist es laut DSGVO (Artikel 6, Nr. 1a) notwendig, eine Einverständniserklärung jeder betroffenen Person einzuholen, um die personenbezogenen Daten verarbeiten zu dürfen.  Für die entsprechende Einstellung steht unter STAMMDATEN – ADRESSEN das Register: "Datenschutz" zur Verfügung.

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Einverständniserklärung

...


Einverständnis

...

Es kann zwischen folgenden Eintragungen gewählt werden:

  • (nicht hinterlegt)
  • liegt vor
  • liegt nicht vor
  • wurde widersprochen

Datum (der Einverständniserklärung

...

)

Tragen

...

kann das Datum

...

eingetragen werden, wann die Einverständniserklärung

...

erteilt bzw.

...

widerrufen wurde. 

Herkunft der Daten

...


In diesem

...

Textfeld kann die Bezugsquelle der Daten

...

erfasst werden. 

Zweck der

...

Nutzung 

Zweck

Über ein Dropdown-Menü kann hier gewählt werden, aus welchem Grund

...

die Daten erfasst wurden.

...

  • Vertragsverhältnis
  • Newsletter

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Unter

...

PARAMETER - ADRESSEN - ZWECK DER DATENNUTZUNG

...

können die Einträge definiert werden, die dann zur Auswahl stehen. Legen Sie über Schaltfläche: NEU entsprechende Einträge für den Zweck der Datennutzung an.

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Kunde wurde

...

informiert 

An dieser Stelle tragen Sie ein, ob der Kunde über das Speichern der Daten informiert wurde. Standardmäßig ist der Eintrag: "

...

Nein“ bereits belegt

...

Bemerkung 

Dieses Textfeld steht für

...

Anmerkungen zur freien Verfügung.