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- Arbeitnehmer, die bereits vor 31.12.2020 in GB UK tätig sind und den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen, gelten die bisherigen Regelungen weiter
- Bei Entsendungen, die bis zum 31.12.2020 beginnen, kann die A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate ausgestellt werden
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Was mit Entsendungen ist, die nach dem 31.12.2020 beginnen, dazu siehe: Jahresaktualisierung 2021 (siehe hierzu: 2.19 Entsendungen in das Vereinigte Königreich (nach Brexit)) Informationen des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europa/Brexit/Fragen-und-Antworten/faq-artikel.html (Externer Link) |
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