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  • Nummernkreis 100 - Grundlohnarten (z.B. Gehalt, Stundenlohn, etc.)
  • Nummernkreis 200 - Zuschläge (Sonn-, Feiertags-, Nachtzuschläge)
  • Nummernkreis 300 - weitere Bezüge (Provisionen, Tantiemen, etc.)
  • Nummernkreis 400 - Zuschüsse (z.B. VWL, Geldwerter Vorteil, etc.)
  • Nummernkreis 500 - Einmalbezüge (z.B. Provision, Urlaubsgeld, etc.)
  • Nummernkreis 800 - Abzugslohnarten (z.B. Pfändung, Vorschuss, etc.)

1. Gehalt (normales Festgehalt für Angestellte):

Lohnartennummer: 100 

Bezeichnung: Gehalt 

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Stücklohn: kein Eintrag 

Soll ein Erstattungbetrag Erstattungsbetrag (Krankheit, Mutterschaft) berechnet werden, ist im Register "Weitere Kennzeichen" die Berücksichtigung für Lohnfortzahlung auszuwählen. Da im Regelfall hier eine anteilige Berechnung gewünscht wird, ist das Kennzeichen "Gesamtbetrag für diese Lohnart bezieht sich auf den Erstattungszeitraum (keine anteilige Berechnung)" NICHT zu aktivieren. Die Berechnung des entsprechenden Anteiles erfolgt durch die Hinterlegung der Fehlzeiten unter STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - FEHLZEITEN.

2. Stundenlohn - mit Stundensatz 1

Lohnartennummer: 111 

Bezeichnung: Stundenlohn (Std.-Satz 1) 

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SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

3. Überstunden 50 % ( mit Stundensatz 1) - werden z.B. Überstunden mit 50 % Zuschlag bezahlt, so kann für den Stundensatz 1 die Lohnart wie folgt eingerichtet werden.

Lohnartennummer: 3 

Bezeichnung: Überstunden 50 % (Std.-Satz 1) 

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SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

4. Urlaubsgeld

Wird einmalig ein Urlaubsgeld, höher als der Betrag EUR 150,00 gezahlt, so liegt eine typische Einmalzahlung vor. 

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SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

5. VWL – Arbeitgeberzuzahlung

Lohnartennummer: 400 

Bezeichnung: VWL 

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SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

6. Aushilfslohn – pauschal versteuert, z.b. für kurzfristig Beschäftigte.

Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden. 

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SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

7. Lohnart für den Abzug der pauschalen Lohnsteuer, wenn diese zu Lasten des Arbeitnehmers geht.

Lohnartennummer: 7 

Bezeichnung: Abzug pauschale Lohnsteuer 

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SV-freier Satz (%): 100,00 

Stücklohn: kein Eintrag

8. Geldwerter Vorteil (+)

Ein geldwerter Vorteil liegt dann vor, wenn z. B. ein PKW privat genutzt wird. Dieser Vorteil muss versteuert und versichert werden. Natürlich darf dieser Mehrbetrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 9). 

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SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

9. Geldwerter Vorteil (-)

Mit Lohnart 310 wurde der geldwerte Vorteil versteuert und versichert. Mit dieser Lohnart wird er nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen. 

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SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag

10. Lohnart für eine Abfindung, welche nach der so genannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert wird.

Lohnartennummer: 540 

Bezeichnung: Abfindung ermäßigte Steuer 

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SV-freier Satz (%): 100,00 (fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Einzugsstelle oder Ihrem Steuerberater nach!) 

Stücklohn: kein Eintrag

11. Lohnart für steuer- und sozialversicherungsfreie Beträge des Arbeitgebers, welche an eine Pensionskasse oder -fond abgeführt werden.

Dieser Mehrbetrag darf nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert sein (Siehe Beispiel 12). 

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SV-freier Satz (%): 100,00 

Stücklohn: kein Eintrag

12. In der Lohnart 11 wurde die Pensionszuzahlung definiert.

Da die Pensionszuzahlung direkt vom Arbeitgeber an die Pensionskasse abgeführt wird, wird mit dieser Lohnart der Betrag nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen. 

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SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag

13. Lohnart für eine Nachzahlung an den Arbeitnehmer, welche sich aufgrund einer Lohnkorrektur einer bereits abgeschlossenen Abrechnungsperiode ergibt.

Lohnartennummer: 900 

Bezeichnung: Rückzahlung an Mitarbeiter (aus Lohnkorrektur) 

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SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag

14. Lohnart für eine Rückerstattung vom Arbeitnehmer, welche sich aufgrund einer Lohnkorrektur einer bereits abgeschlossenen Abrechnungsperiode ergibt.

Lohnartennummer: 901 

Bezeichnung: Rückforderung von Mitarbeiter (aus Lohnkorrektur) 

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SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag

15. Direktversicherung (Zuzahlung SV-pflichtig)

Zahlt der Arbeitgeber eine Betrag für eine Direktversicherung, so muss im Einzelfall geklärt werden, ob dieser Betrag SV-pflichtig oder SV-frei ist. Dieses Beispiel ist für SV-pflichtige Zuzahlungen. Natürlich darf dieser Betrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 18). Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden. 

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SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

16. Direktversicherung (Zuzahlung SV-frei)

Zahlt der Arbeitgeber eine Betrag für eine Direktversicherung, so muss im Einzelfall geklärt werden, ob dieser Betrag SV-pflichtig oder SV-frei ist. Dieses Beispiel ist für SV-freie Zuzahlungen. Natürlich darf dieser Betrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 18). Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register: "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden. 

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SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag

17. Direktversicherung (Abzug)

Mit Lohnart 16 oder 17 wurde die Zuzahlung zur Direktversicherung eingegeben. Mit dieser Lohnart wird der Betrag nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen. 

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SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag 

18. Zuschlag Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr) - ausschließlich Zuschlag 

Lohnartennummer: 211 

Bezeichnung: Zuschlag Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr) 

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SV-freier Satz (%): inaktiv 

Stücklohn: kein Eintrag 

19. Fortzahlung Lohn bei Krankheit (Std.-Satz 1) 

Lohnartennummer: 131 

Bezeichnung: Fortzahlung Lohn bei Krankheit (Std.-Satz 1) 

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Diese Lohnart ist zu verwenden, bei der Abrechnung von Stundenlöhnern während des Krankheitszeitraums. 

20. Zuschuss Mutterschaft 

Lohnartennummer: 410 

Bezeichnung: Zuschuss Mutterschaft 

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