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- Nummernkreis 100 - Grundlohnarten (z.B. Gehalt, Stundenlohn, etc.)
- Nummernkreis 200 - Zuschläge (Sonn-, Feiertags-, Nachtzuschläge)
- Nummernkreis 300 - weitere Bezüge (Provisionen, Tantiemen, etc.)
- Nummernkreis 400 - Zuschüsse (z.B. VWL, Geldwerter Vorteil, etc.)
- Nummernkreis 500 - Einmalbezüge (z.B. Provision, Urlaubsgeld, etc.)
- Nummernkreis 800 - Abzugslohnarten (z.B. Pfändung, Vorschuss, etc.)
1. Gehalt (normales Festgehalt für Angestellte):
Lohnartennummer: 100
Bezeichnung: Gehalt
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Stücklohn: kein Eintrag
Soll ein Erstattungbetrag Erstattungsbetrag (Krankheit, Mutterschaft) berechnet werden, ist im Register "Weitere Kennzeichen" die Berücksichtigung für Lohnfortzahlung auszuwählen. Da im Regelfall hier eine anteilige Berechnung gewünscht wird, ist das Kennzeichen "Gesamtbetrag für diese Lohnart bezieht sich auf den Erstattungszeitraum (keine anteilige Berechnung)" NICHT zu aktivieren. Die Berechnung des entsprechenden Anteiles erfolgt durch die Hinterlegung der Fehlzeiten unter STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - FEHLZEITEN.
2. Stundenlohn - mit Stundensatz 1
Lohnartennummer: 111
Bezeichnung: Stundenlohn (Std.-Satz 1)
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SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
3. Überstunden 50 % ( mit Stundensatz 1) - werden z.B. Überstunden mit 50 % Zuschlag bezahlt, so kann für den Stundensatz 1 die Lohnart wie folgt eingerichtet werden.
Lohnartennummer: 3
Bezeichnung: Überstunden 50 % (Std.-Satz 1)
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SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
4. Urlaubsgeld
Wird einmalig ein Urlaubsgeld, höher als der Betrag EUR 150,00 gezahlt, so liegt eine typische Einmalzahlung vor.
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SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
5. VWL – Arbeitgeberzuzahlung
Lohnartennummer: 400
Bezeichnung: VWL
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SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
6. Aushilfslohn – pauschal versteuert, z.b. für kurzfristig Beschäftigte.
Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden.
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SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
7. Lohnart für den Abzug der pauschalen Lohnsteuer, wenn diese zu Lasten des Arbeitnehmers geht.
Lohnartennummer: 7
Bezeichnung: Abzug pauschale Lohnsteuer
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SV-freier Satz (%): 100,00
Stücklohn: kein Eintrag
8. Geldwerter Vorteil (+)
Ein geldwerter Vorteil liegt dann vor, wenn z. B. ein PKW privat genutzt wird. Dieser Vorteil muss versteuert und versichert werden. Natürlich darf dieser Mehrbetrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 9).
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SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
9. Geldwerter Vorteil (-)
Mit Lohnart 310 wurde der geldwerte Vorteil versteuert und versichert. Mit dieser Lohnart wird er nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
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SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
10. Lohnart für eine Abfindung, welche nach der so genannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert wird.
Lohnartennummer: 540
Bezeichnung: Abfindung ermäßigte Steuer
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SV-freier Satz (%): 100,00 (fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Einzugsstelle oder Ihrem Steuerberater nach!)
Stücklohn: kein Eintrag
11. Lohnart für steuer- und sozialversicherungsfreie Beträge des Arbeitgebers, welche an eine Pensionskasse oder -fond abgeführt werden.
Dieser Mehrbetrag darf nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert sein (Siehe Beispiel 12).
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SV-freier Satz (%): 100,00
Stücklohn: kein Eintrag
12. In der Lohnart 11 wurde die Pensionszuzahlung definiert.
Da die Pensionszuzahlung direkt vom Arbeitgeber an die Pensionskasse abgeführt wird, wird mit dieser Lohnart der Betrag nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
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SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
13. Lohnart für eine Nachzahlung an den Arbeitnehmer, welche sich aufgrund einer Lohnkorrektur einer bereits abgeschlossenen Abrechnungsperiode ergibt.
Lohnartennummer: 900
Bezeichnung: Rückzahlung an Mitarbeiter (aus Lohnkorrektur)
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SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
14. Lohnart für eine Rückerstattung vom Arbeitnehmer, welche sich aufgrund einer Lohnkorrektur einer bereits abgeschlossenen Abrechnungsperiode ergibt.
Lohnartennummer: 901
Bezeichnung: Rückforderung von Mitarbeiter (aus Lohnkorrektur)
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SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
15. Direktversicherung (Zuzahlung SV-pflichtig)
Zahlt der Arbeitgeber eine Betrag für eine Direktversicherung, so muss im Einzelfall geklärt werden, ob dieser Betrag SV-pflichtig oder SV-frei ist. Dieses Beispiel ist für SV-pflichtige Zuzahlungen. Natürlich darf dieser Betrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 18). Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden.
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SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
16. Direktversicherung (Zuzahlung SV-frei)
Zahlt der Arbeitgeber eine Betrag für eine Direktversicherung, so muss im Einzelfall geklärt werden, ob dieser Betrag SV-pflichtig oder SV-frei ist. Dieses Beispiel ist für SV-freie Zuzahlungen. Natürlich darf dieser Betrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 18). Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register: "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden.
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SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
17. Direktversicherung (Abzug)
Mit Lohnart 16 oder 17 wurde die Zuzahlung zur Direktversicherung eingegeben. Mit dieser Lohnart wird der Betrag nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
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SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
18. Zuschlag Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr) - ausschließlich Zuschlag
Lohnartennummer: 211
Bezeichnung: Zuschlag Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr)
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SV-freier Satz (%): inaktiv
Stücklohn: kein Eintrag
19. Fortzahlung Lohn bei Krankheit (Std.-Satz 1)
Lohnartennummer: 131
Bezeichnung: Fortzahlung Lohn bei Krankheit (Std.-Satz 1)
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Diese Lohnart ist zu verwenden, bei der Abrechnung von Stundenlöhnern während des Krankheitszeitraums.
20. Zuschuss Mutterschaft
Lohnartennummer: 410
Bezeichnung: Zuschuss Mutterschaft
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