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SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
15.
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Sie möchten Ihrem Mitarbeiter über die Lohntasche eine Information zu kommen lassen, z. B. eine Erinnerung am Jahresende, dass die Lohnsteuerkarten für das neue Jahr abzugeben sind. Die zu übermittelnde Information wird im Feld Bezeichnung der Lohnart hinterlegt. Maximal 50 Zeichen Text werden aus diesem Feld auf der Lohntasche ausgegeben.
Lohnartennummer: 15
Bezeichnung: Bitte geben Sie Ihre neue Lohnsteuerkarte ab.
Lohnart: Andere Zahlung
Statistik: (Keine Statistik)
Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung
pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer
Option: Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuern ist nicht zu aktivieren
Nettobezug / -abzug: (Keiner)
Darstellung auf Lohntasche: Unter Bruttobezügen auf Lohntasche ausweisen, auch wenn Betrag gleich 0,-
Zusammenfassen: nicht aktiv
Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv
Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv
Faktor: kein Eintrag
steuerfreier Betrag: kein Eintrag
steuerfreier Satz (%): kein Eintrag
SV-freier Betrag: kein Eintrag
SV-freier Satz (%): kein Eintrag
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Direktversicherung (Zuzahlung SV-pflichtig)
Zahlt der Arbeitgeber eine Betrag für eine Direktversicherung, so muss im Einzelfall geklärt werden, ob dieser Betrag SV-pflichtig oder SV-frei ist. Dieses Beispiel ist für SV-pflichtige Zuzahlungen. Natürlich darf dieser Betrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 18). Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden.
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SV-freier Satz (%): kein Eintrag
Stücklohn: kein Eintrag
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16. Direktversicherung (Zuzahlung SV-frei)
Zahlt der Arbeitgeber eine Betrag für eine Direktversicherung, so muss im Einzelfall geklärt werden, ob dieser Betrag SV-pflichtig oder SV-frei ist. Dieses Beispiel ist für SV-freie Zuzahlungen. Natürlich darf dieser Betrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 18). Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register: "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden.
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SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
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17. Direktversicherung (Abzug)
Mit Lohnart 16 oder 17 wurde die Zuzahlung zur Direktversicherung eingegeben. Mit dieser Lohnart wird der Betrag nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
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SV-freier Satz (%): 100
Stücklohn: kein Eintrag
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18. Zuschlag Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr) - ausschließlich Zuschlag
Lohnartennummer: 211
Bezeichnung: Zuschlag Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr)
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SV-freier Satz (%): inaktiv
Stücklohn: kein Eintrag
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19. Fortzahlung Lohn bei Krankheit (Std.-Satz 1)
Lohnartennummer: 131
Bezeichnung: Fortzahlung Lohn bei Krankheit (Std.-Satz 1)
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Diese Lohnart ist zu verwenden, bei der Abrechnung von Stundenlöhnern während des Krankheitszeitraums.
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20. Zuschuss Mutterschaft
Lohnartennummer: 410
Bezeichnung: Zuschuss Mutterschaft
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