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SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag

15.

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Sie möchten Ihrem Mitarbeiter über die Lohntasche eine Information zu kommen lassen, z. B. eine Erinnerung am Jahresende, dass die Lohnsteuerkarten für das neue Jahr abzugeben sind. Die zu übermittelnde Information wird im Feld Bezeichnung der Lohnart hinterlegt. Maximal 50 Zeichen Text werden aus diesem Feld auf der Lohntasche ausgegeben. 

Lohnartennummer: 15 

Bezeichnung: Bitte geben Sie Ihre neue Lohnsteuerkarte ab. 

Lohnart: Andere Zahlung 

Statistik: (Keine Statistik) 

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung 

pauschale Lohnsteuer: keine Pauschalsteuer 

Option: Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuern ist nicht zu aktivieren 

Nettobezug / -abzug: (Keiner) 

Darstellung auf Lohntasche: Unter Bruttobezügen auf Lohntasche ausweisen, auch wenn Betrag gleich 0,- 

Zusammenfassen: nicht aktiv 

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv 

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv 

Faktor: kein Eintrag 

steuerfreier Betrag: kein Eintrag 

steuerfreier Satz (%): kein Eintrag 

SV-freier Betrag: kein Eintrag 

SV-freier Satz (%): kein Eintrag

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Direktversicherung (Zuzahlung SV-pflichtig)

Zahlt der Arbeitgeber eine Betrag für eine Direktversicherung, so muss im Einzelfall geklärt werden, ob dieser Betrag SV-pflichtig oder SV-frei ist. Dieses Beispiel ist für SV-pflichtige Zuzahlungen. Natürlich darf dieser Betrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 18). Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden. 

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SV-freier Satz (%): kein Eintrag 

Stücklohn: kein Eintrag

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16. Direktversicherung (Zuzahlung SV-frei)

Zahlt der Arbeitgeber eine Betrag für eine Direktversicherung, so muss im Einzelfall geklärt werden, ob dieser Betrag SV-pflichtig oder SV-frei ist. Dieses Beispiel ist für SV-freie Zuzahlungen. Natürlich darf dieser Betrag nicht in die Auszahlung einfließen. Deshalb muss zu dieser Lohnart eine zweite in der Bruttolohnerfassung integriert werden (Siehe Beispiel 18). Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale Steuersatz von 20 % ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXX über das Register: "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1 hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden. 

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SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag

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17. Direktversicherung (Abzug)

Mit Lohnart 16 oder 17 wurde die Zuzahlung zur Direktversicherung eingegeben. Mit dieser Lohnart wird der Betrag nun wieder vom Auszahlungsbetrag abgezogen. 

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SV-freier Satz (%): 100 

Stücklohn: kein Eintrag 

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18. Zuschlag Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr) - ausschließlich Zuschlag 

Lohnartennummer: 211 

Bezeichnung: Zuschlag Nacht 1 (20.00 - 6.00 Uhr) 

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SV-freier Satz (%): inaktiv 

Stücklohn: kein Eintrag 

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19. Fortzahlung Lohn bei Krankheit (Std.-Satz 1) 

Lohnartennummer: 131 

Bezeichnung: Fortzahlung Lohn bei Krankheit (Std.-Satz 1) 

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Diese Lohnart ist zu verwenden, bei der Abrechnung von Stundenlöhnern während des Krankheitszeitraums. 

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20. Zuschuss Mutterschaft 

Lohnartennummer: 410 

Bezeichnung: Zuschuss Mutterschaft 

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