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Für das Hinterlegen von Information ist es laut DSGVO (Artikel 6, Nr. 1a) notwendig, eine Einverständniserklärung jeder betroffenen Person einzuholen, um die personenbezogenen Daten verarbeiten zu dürfen.  Für die entsprechende Einstellung steht unter STAMMDATEN – ADRESSEN das Register: "Datenschutz" zur Verfügung.

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Einverständniserklärung

Einverständnis

Es kann zwischen folgenden Eintragungen gewählt werden:

  • (nicht hinterlegt)
  • liegt vor
  • liegt nicht vor
  • wurde widersprochen

Datum (der Einverständniserklärung

...

)

Tragen kann das Datum eingetragen werden, wann die Einverständniserklärung erteilt bzw. widerrufen wurde. 

Herkunft der Daten

In diesem Textfeld kann die Bezugsquelle der Daten erfasst werden. 

Zweck der

...

Nutzung 

Zweck

...

Über ein Dropdown-Menü kann hier gewählt werden, aus welchem Grund die Daten erfasst wurden. Unter PARAMETER - ADRESSEN - ZWECK DER DATENNUTZUNG können die Einträge definiert werden, die dann zur Auswahl stehen. Legen Sie über Schaltfläche: NEU entsprechende Einträge für den Zweck der Datennutzung an.

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Kunde wurde informiert 

An dieser Stelle tragen Sie ein informiert Hier wird festgehalten, ob der Kunde über das Speichern der Daten informiert wurde. Standardmäßig ist der Eintrag: "Nein“ vorbelegtbereits belegtBemerkung 

Bemerkung 

Dieses Textfeld steht für Anmerkungen zur freien Verfügung.