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  • Stammdatenabruf durchführen: Im Januar muss der Stammdatenabruf durchgeführt werden. Im Bereich PERSONAL - Registerkarte ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - Berufsgenossenschaft Übertragen – Stammdatenabruf. Weitere Informationen zum Stammdatenabruf finden Sie auch in unserer Hilfe. Überprüfen Sie, ob Sie im aktuellen Jahr auch noch bzw. wieder der Umlagepflicht zur U1 unterliegen.
  • Der Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 kann DGUV-seitig seit dem 1. November 2022 mit der alten Mitgliedsnummer getätigt werden. Bei diesem Stammdatenabruf wird auch die Unternehmensnummer abgerufen. Diese wird mit dem Beginn des Jahres 2023 Pflicht und wird in der Betriebsstätte in den BG-Vorgaben über ein eigenes Feld eingepflegt. Parallel existiert das Feld "Mitgliedsnummer" für eine Übergangszeit weiter und sollte deshalb weder gelöscht, noch editiert werden.
  • Überprüfen Sie, ob Sie im aktuellen Jahr auch noch bzw. wieder der Umlagepflicht zur U1 unterliegen. Aktualisieren Sie die Zusatzbeiträge und die Umlagesätze bei Ihren zuständigen Krankenkassen. Im Bereich PERSONAL – STAMMDATEN – Register "Einzugsstellen" – Einzugsstelle öffnen – Register "Umlagesätze" und/oder "Zusatzbeitrag ab 01.01.2019" – Schaltfläche BEITRÄGE HOLEN.

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