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In betrieblichen Abläufen ist das Wandeln von Vorgängen in bestimmte Vorgangsarten (z.B. Rechnung) nur bestimmten Personengruppen oder einzelnen Personen vorbehalten. In den Vorgangsarten (PARAMETER - VORGÄNGE UND ZWISCHENBELEGE - ARTEN) besteht die generelle Möglichkeit, auf dem Register "Vorgaben für das Wandeln" entsprechende Vorgangsarten als Vorgabe für den Zielvorgang einzustellen. Darüber hinaus kann die Auswahl der zusätzlichen Vorgangsarten, in die gewandelt werden darf, im Bereich "Erlaubte Vorgangsarten für das Wandeln (zusätzlich zur oben angegebenen Art)" weiter eingeschränkt werden.
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