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Wichtige Hinweise bei Übertragung der EU-Meldung (Überprüfung der UStID)

  • Die Prüfungsmeldung während der Übertragung der EU-Meldung prüft die Hinterlegung in den Buchungssätzen (und nicht länger die in den Adressen hinterlegte UStID)
  • Die Prüfung gibt bei einer nicht korrekt aufgebauten UStID einen Hinweis aus, anhand dessen Sie den Buchungssatz identifizieren können
  • Anhand der Länderkennung in der ID wird geprüft, ob die UStID korrekt aufgebaut ist
  • Es folgt eine Aufzählung der betroffenen Umsatzsteueridentnummern und die dazugehörigen Belegnummern


ElStEr-Übertragung der "Zusammenfassenden Meldung" 

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Das Kennzeichen "Proformaumsatz verwenden" steht bei der ZM-Meldung nur zur Verfügung, sofern das Kennzeichen "GoBD-Konform" im Mandanten deaktiviert ist:

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Wurden im angegebenen Zeitraum noch nicht endgültig verarbeitete Buchungen gefunden, erscheint ein entsprechender Hinweis. Die Übertragung kann nur durchgeführt werden, wird diese Meldung mittels Setzen eines entsprechenden Kennzeichens bestätigt.

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