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Bei Änderung der Betriebsdaten wird automatisch ein Datensatz erstellt, der den Änderungsgrund beinhaltet. Ein manuelles Hinterlegen des Änderungsgrundes ist nicht notwendigvorgesehen. Die Übertragung geschieht im Rahmen des SV-Meldeverfahrens. Liegen keine Sozialversicherungsmeldung zur Übertragung vor, wird der Betriebsdatensatz an die Annahmestelle der Bundesknappschaft gesendet.
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