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Bei Änderung der Betriebsdaten wird automatisch ein Datensatz erstellt, der den Änderungsgrund beinhaltet. Ein manuelles Hinterlegen des Änderungsgrundes ist nicht notwendig. Die Übertragung geschieht im Rahmen des SV-Meldeverfahrens. Liegen keine Sozialversicherungsmeldung zur Übertragung vor, wird der Betriebsdatensatz an die Annahmestelle der Bundesknappschaft gesendet. 

Im Übertragungs-Protokoll wird der Inhalt des Betriebsdatensatzes (Änderung in Bezug auf Anschrift oder Ansprechpartner) aufgezeichnet. Dieses Protokoll können Sie jederzeit auf der Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - über die Schaltfläche: PROTOKOLLÜBERSICHT einsehen.


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