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Partnerschaftsvertrag nach Brexit: Die Einigung zum zukünftigen Verhältnis


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Diese Seiten der zuständigen Behörden werden regelmäßig aktualisiert. Beobachten Sie deshalb die aktuelle Entwicklung diesbezüglich.



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Sonderstatus Nordirland

Mit dem Austrittsabkommens gilt für Nordirland ein Sonderstatus auch über den 31.12.2020 hinaus:

Es existiert im Fall Nordirland ein Unterschied zwischen:

  • Lieferungen: Werden weiterhin wie "EU-Ausland" gehandhabt, gekennzeichnet mit einer USt-ID-Nummer und Präfix "XI"
  • Sonstige Leistungen nach Paragraph 3a Abs. 2 UStG. sind ab 01.01.2021 nicht mehr als EU-Ausland zu handhaben und besitzen deshalb keine USt-ID

Quelle: BMF-Schreiben vom 10.12.2020 (Externer Link - hier auch weitere Informationen).


Nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreiches gilt ab dem 01.01.2021 das Folgende:

  • Im Warenverkehr mit Großbritannien (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) sind Zollanmeldungen abzugeben. Hierbei ist weiterhin der Ländercode „GB“ (Vereinigtes Königreich) zu verwenden
  • Der Warenverkehr mit dem Teilgebiet Nordirland 
    • ist zur Intrahandelsstatistik zu melden
    • Bei der Angabe des Ursprungslandes ist der Länder-Code „XI“ in Bezug auf den Versendungs- bzw. Bestimmungsmitgliedstaat sowie der Code „GB“ zu verwenden.  

Quelle: Statistisches Bundesamt, Änderungen im Länderverzeichnis für Außenhandelsstatistik (Externer Link - hier auch weitere Informationen).



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