Sonderstatus NordirlandMit dem Austrittsabkommens gilt für Nordirland ein Sonderstatus auch über den 31.12.2020 hinaus: Es existiert im Fall Nordirland ein Unterschied zwischen: - Lieferungen: Werden weiterhin wie "EU-Ausland" gehandhabt, gekennzeichnet mit einer USt-ID-Nummer und Präfix "XI"
- Sonstige Leistungen nach Paragraph 3a Abs. 2 UStG. sind ab 01.01.2021 nicht mehr als EU-Ausland zu handhaben und besitzen deshalb keine USt-ID
Quelle: BMF-Schreiben vom 10.12.2020 (Externer Link - hier auch weitere Informationen).
Nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreiches gilt ab dem 01.01.2021 das Folgende: - Im Warenverkehr mit Großbritannien (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) sind Zollanmeldungen abzugeben. Hierbei ist weiterhin der Ländercode „GB“ (Vereinigtes Königreich) zu verwenden
- Der Warenverkehr mit dem Teilgebiet Nordirland
- ist zur Intrahandelsstatistik zu melden
- Bei der Angabe des Ursprungslandes ist der Länder-Code „XI“ in Bezug auf den Versendungs- bzw. Bestimmungsmitgliedstaat sowie der Code „GB“ zu verwenden.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Änderungen im Länderverzeichnis für Außenhandelsstatistik (Externer Link - hier auch weitere Informationen). |